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Mirko Günther

Was sollte man über die Grunderwerbsteuer für Erbpacht wissen, wenn man von ihr betroffen ist? Was würdet ihr sagen?


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ANTWORTEN (3)
22.12.2010, 17:27 Uhr
 
Günter Kaiser

einige interessante artikel dazu hier: http://www.misterinfo.com/publish/finanzen/steuer/grunderwerbssteuer-erbpacht-und-wie-sie-errechnet-wird und http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/steuern/faellt-beim-kauf-auch-grunderwerbsteuer-fuer-erbpacht-an

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22.12.2010, 17:35 Uhr
 
Kornelia19273

Das solltest du wissen: 1. Auch für ein Erbpachtgrundstück "darfst" du Grunderwerbssteuer an das Finanzamt zahlen. 2. Die berechnet sich aber nicht, wie sonst üblich, nach dem Bodenanteil, sondern nach der Jahrespacht und der Laufzeit des PAchtvertrages. 3. Erst wenn die Steuer beim FA eingegangen ist, kann die Erbpachtvereinbarung ins Grundbuch eingetragen werden.

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24.12.2010, 14:28 Uhr
 
HelmiMichi108

Wissen sollte man, das man auch bei einem Erbpachtgrundstück für dieses eine Grunderwerbssteuer zu zahlen hat. Berechnet wird die aus der jährlichen Erbpacht, der LAufzeit und einem Umrechnungsfaktor, genaueres habe ich aber leider nicht gefunden. Am besten mal bei Finanamt nachfragen, die müssten Dir Genaueres sagen können.

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