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livE

was tun wenn der ebayverkäufer nicht liefert?

hallo,

ich habe auf ebay einen artikel für knapp 500€ ersteigert und überwiesen (jaja, paypal leider nicht)

das ist jetzt 4 wochen her, auf emails antwortet er nicht - fristsetzung per einschreiben ist abgelaufen. fall bei ebay auch abgelaufen (mittlerweile hat ebay den gesperrt)

was wäre jetzt der weitere weg?

anwalt? wer zahlt die kosten?

anzeige?

gerichtliches mahnverfahren?

habe ja alles - name, adresse, deutsches bankkonto.

danke für antwort ;)

gruß


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ANTWORTEN (8)
25.07.2011, 11:03 Uhr
 
rrankewicz

EIne Freundin hat neulich einen Anwalt eingeschaltet, weil ein Fahrrad, das sie gekauft hatte, sich als gestohlen herausstellte. Auch hier war der Verkäufer und Adresse bekannt. Ende vom Lied: Sie blieb auf den über 100€ Anwaltskosten sitzen... Jeder Fall ist anders, aber vielleicht hilft es zur Orientierung...

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25.07.2011, 12:30 Uhr
 
schillafrida

erst mal eine anzeige wegen betrug - alles andere ergibt sich dann. das geld würde ich allerdings abschreiben.

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25.07.2011, 12:35 Uhr
 
antwortomat

Anwalt!

Die Kosten bezahlt der Verlierer.

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25.07.2011, 15:44 Uhr
 
starmax

Grundsätzlich ist es erheblich, ob Privat- oder gewerblicher Verkauf. Ein Privatmann kann verhindert sein (Unfall, Krankeit), deshalb Vorsicht bei der Formulierung einer Anzeige ("Verdacht auf...") ist sicher richtiger.

Anwalt ist gar nicht nötig. Es gibt in jedem Bundesland zuständige Online-Mahngerichte, bei denen man per PC einen Mahnbescheid lolassen kann, der - nach nicht erfolgtem Widerspruch - sofort vollstreckbar ist.. Alle Kosten, auch der Ersatzbeschaffung, gehen zu Lasten des säumigen Lieferanten. - Wie waren denn seine Beurteilungen?

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25.07.2011, 17:44 Uhr
 
Chirlion

Hallo,

ich hatte das selbe Problem, gekauft, bezahlt, Artikel nicht erhalten, den Ware-nicht-erhalten-Weg von eBay gegangen, nichts.

Ich hab dann bei der Polizei Anzeige erstattet (Strafrechtlich) Wochen später wurde mir mitgeteilt das der Verkäufer schon zu einer so erheblichen Strafe verurteilt worden ist das meine Anzeige nicht ins Gewicht fallen würde, weshalb die Staatsanwaltschaft von einem verfahren absieht.

Allerdings hätte ich das gezahlte Geld mit einem Anwalt einfordern können (waren 70€ hätte nicht gelohnt)

Versuch mal dich Schlau zu machen er die Anwaltskosten begleichen muss, www.juraforum.de dann würde ich Zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

Anzeigen würde ich ihn auf jeden Fall.

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25.07.2011, 19:17 Uhr
 
StechusKaktus

Geh davon aus, das du auf allen Kosten sitzen bleibst, daher sparsam agieren! Das Geld für einen Mahnbescheid lohnt sich, mehr aber (wahrscheinlich) nicht!

Mahnbescheid beantragen

Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, kümmert sich das Gericht darum.

Viel Erfolg (mir bllieb dieser bei einer ähnlichen Geschichte mal missgönnt)

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25.07.2011, 20:11 Uhr
 
Coolibri1972

Es gibt bei e-bay den Käuferschutz.Wenn du dich da meldest kriegst du zumindest einen Teil des Geldes von e-bay erstattet,wenn der Verkäufer wirklich ein Betrüger ist.

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25.07.2011, 22:23 Uhr
 
starmax

Mhm,mhm.Kaktus, vermisse die gewohnte Präzision... Das Gericht kümmert sich stets nur auf Antrag ! OhneWiderspruch: Versäumnisurteil/Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Gerichtsvollzieher am Schuldner-Wohnort einreichen; mit Widerspruch: Das Gericht gibt an das zuständige Gericht ab, und das beraumt nach Vorschußzahlung durch den Kläger einen Termin an.

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