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Zauberfee

Was versteht man im juristischen Sinne unter unterhaltsberechtigte Personen? Kann mir das einer erklären?


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ANTWORTEN (4)
25.11.2010, 12:19 Uhr
 
Highspeed

Eine unterhaltsberechtigte Person ist eine Person, die aufgrund Verwandtschaft in gerader Linie (Kind - Eltern - Großeltern), wegen Ehe (Ehegatten untereinander während bestehender Ehe, Trennungsphase und nach Scheidung) und wegen Geburt eines nichtehelichen Kindes (Anspruch der Kindesmutter, § 1615 l BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen verlangen kann.

Für Kinder besteht nach einer Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind ....

Den Rest erhälst Du, wenn Du lernst mit Google umzugehen. Hier sind wir aus 1000 zeichen pro Antwort bescfhränk.

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26.11.2010, 22:55 Uhr
 
Felix_of_t...

Es gibt einmal die Person, die unterhaltsberechtigt ist, und es gibt Personen, die verpflichtet sind Unterhalt für jemanden zu leisten. Ein Kind von getrennt lebenden Eltern hat Anspruch auf Unterhalt und ist somit berechtigt. Der Elternteil, der zahlen muß, ist verpflichtet!

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28.11.2010, 18:43 Uhr
 
Louis Schmidt

Unterhaltspflichtig bist du gegenüber deiner eigenen Kinder, der Eltern und unter Umständen auch gegenüber des ehemaligen Ehepartners - diese Personen sind also unterhaltsberechtigt, wobei es auch genaue gesetzliche Bestimmungen gibt. Die Ausbildung deines Kindes musst du zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Alter zahlen, musst ihm aber kein Zweitstudium finanzieren.

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30.11.2010, 23:17 Uhr
 
Colipohlle2

Wurde eine Pfändung durch die Behörden beantragt, dann werden die unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt. Das sind Kinder und Partner, die durch Geldleistungen oder natureller Hilfe unterstützt werden. Erst nach dieser Berechnung wird der monatliche Pfändungsbetrag festgelegt und vom Lohn gepfändet.

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