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tvc64

Was zahlen die Entleiher an die Leiharbeitsfirmen ?

Entleiher zahlen an die Leiharbeitsfirmen einen sog. Verrechnungssatz. Das ist in der Regel etwa das Doppelte des Bruttostundenlohns, den der Leiharbeiter von seinem Verleihunternehmen als Stundenlohn erhält. Worin liegt dann aber der wirtschaftliche Vorteil des Entleihers ? Würde er den Arbeitnehmer direkt bei sich beschäftigen, wäre es eher weniger, trotz Arbeitgeberanteil usw.. Kann mir das mal jemand erklären ?


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ANTWORTEN (19)
12.02.2010, 16:06 Uhr
 
five78

Es ist einfach Arbeitskräfte kurzfristig von Leiharbeitsfirmen einzustellen, weil man Sie jederzeit wieder "Abbestellen" kann!

Normalerweise sollte es sein das ein Leiharbeiter mehr verdient als die Stammbelegschaft, weil er ja auch flexibler sein muss. Allerdings dank Harzgesetze muss jeder jede Arbeite zu jedem Lohn annehmen. So kommt das Phänomen das in Deutschland die Leiharbeiter weniger verdienen als die Stammbelegschaft... Ich nenne das moderne Sklavenhaltung!

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12.02.2010, 17:18 Uhr
 
tvc64

Das war nicht die Frage.

Ich geb mal ein Beispiel: ein Leiharbeitnehmer erhält von seiner Leiharbeitsfirma 7,50 €/Std. brutto. Der Entleihbetrieb muss dafür ca. 15 €/Std. an die Leiharbeitsfirma bezahlen. Ist das so ? Kennt jemand Zahlen bzw. eine Kalkulation ?

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13.02.2010, 08:45 Uhr
 
spamonmass

Es ist tatsächlich so, dass der Ausleihbetrieb für einen Leiharbeiter deutlich mehr zahlen muss, als für seine festangestllten Kollegen. Der Witz ist aber, dass der Leiharbeiter deutlich weniger bekommt.

So viel kostet nun mal die Flexibilität in Deutschland.

Das liegt wohl an den etwas stengeren Gesetzen, bei einer hire and fire ausgeprägten Gesellschaft wäre das wohl nicht so der Fall.

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13.02.2010, 09:59 Uhr
 
tvc64

D.h. der Entleihbetrieb nimmt höhere Kosten in Kauf, allein für die Flexibilität des Leiharbeitnehmers ?!

Das mag zutreffen, wenn viele kurze Einsätze von Leiharbeitnehmern in seinem Betrieb stattfinden.

Was ist aber, wenn der Leiharbeitnehmer dauerhaft im Entleihbetrieb eingesetzt wird ? Es gibt nicht wenige, die jahrelang in ein und demselben Betrieb eingesetzt werden. Es wäre doch dann viel billiger, ihn wie einen Stammbeschäftigten zu entlohnen, wozu dann noch die (höheren) Verrechnungssätze an die Leiharbeitsfirma überweisen ?

Der Entleihbetrieb spart für Leiharbeitnehmer nur noch die Kosten für Krankheits- und Urlaubstage, die muss die Leiharbeitsfirma tragen. Und Kündigungsschutz erwirbt der Leiharbeitnehmer auch nicht im Entleihbetrieb, selbst wenn er dort jahrelang eingesetzt ist. Ist das alles ? Mir leuchtet nicht ein, wieso Leiharbeit auch in solchen Fällen immer noch so attraktiv ist für die Arbeitgeber ?

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13.02.2010, 10:40 Uhr
 
o.lueg@t-o...

Es hat wohl auch mit der Bilanz zu tun. Die Kosten für Leiharbeiter erscheinen nicht als Lohnkosten. Dadurch lässt sich auch ein von "oben" (Konzernzentrale o.ä.) verordneter Einstellungsstopp umgehen. Dies wurde mir mal von einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma erklärt, insbesondere als Grund für jahrelange Beschäftigung in einem Unternehmen über Zeitarbeit. Vielleicht wird es für das Unternehmen dann auch steuerlich anders behandelt, so daß diese die Kosten Gewinnmindernd anrechnen können.

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13.02.2010, 11:06 Uhr
 
Mindsplitting

Liegt doch auf der Hand.

Einen Leiharbeiter kann man ohne jede Kündigungsfrist wieder "los werden"

Bei Festangestellten muss ein Sozialplan aufgestellt werden und jede Entlassung muss vom BEtriebsrat abgesegnet werden. Entlässt man Festangestellte in hoher Zahl stehen die Gewerkschafter vor der Tür.

Den Leiharbeiter kann man zu jedem Monatsende Kündigen, ohne Gründe, ohne Sozialplan ohne alles.

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13.02.2010, 11:31 Uhr
 
tvc64

Ok, aber,

ein Sozialplan muss nur bei Massenentlassungen (§ 112, 112a BetrVG) aufgestellt werden.

Und der Betriebsrat muss zwar immer angehört werden, aber er kann nur bei mangelnder Sozialauswahl widersprechen.

Aber richtig ist wohl, dass dies "Nachteile" sind, die Arbeitgeber bei Leiharbeitsverhältnissen umgehen wollen und dafür lieber mehr zahlen, als die eigentlichen Lohnkosten.

Weiß noch jemand was über die Zusammenhänge, kennt jemand konkrete Zahlen ?

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13.02.2010, 12:35 Uhr
 
henkersknecht

Ich suche schon seit langem nach konkreten Zahlen. Beispiel: eine Sekretärin, die bei Festanstellung netto 1500 € erhält - wieviel kostet es ein Unternehmen, wenn es die gleiche Sekretärin bei einer Zeitarbeitsfirma mietet? Und wie viel weniger bekommt die Sekretärin dann netto?

Diese Zahlen scheinen streng gehütet zu sein. Arbeitnehmer werden gern im Unklaren gelassen darüber, wie man sie ausbeutet. Gibt es hier im Forum einen Insider, der sich auskennt?

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13.02.2010, 18:15 Uhr
 
spamonmass

Ich glaube der Hauptgrund für dauerhafte Leihanstellung ist die Unsicherheit und die Kosten. Mit unsicherheit meine ich, dass der Entleiher nicht weiß, wie lange er den Leiharbeiter wirklich braucht. Wüsste er von vorner herein, dass er ihn zwei Jahre im Unternhemen beschäftigen wird, würde er ihn wahrscheinlich gleich übernehmen. Aber er weiß es nicht, und geht nicht das Risiko der Übernahme ein.

Der zweite, nicht zu vernachlässigende Punkt ist, dass die Leiharbeitsfirmen einen Vertrag mit dem Beschäftigten haben, und diesen nicht einfach so hergeben, sondern sehr hohe Provisionen für die "Vermittlung" verlangen.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch dies -neben der ungewissen Einsatzdauer- ein nicht zu vernachlässigender Negativpunkt sein könnte.

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13.02.2010, 18:55 Uhr
 
tvc64

Danke für die Antwort. Am ersten Punkt "Unsicherheit" ist sicher was dran. Ich frage mich allerdings, wieso es beispielsweise in Frankreich schon nach einem halben Jahr einen Anspruch auf Festeinstellung des Leiharbeitnehmers gibt und dies offensichtlich gut funktioniert. Aber das führt hier zu weit.

Zum zweiten Punkt "Vermittlungsprovision": davon habe ich noch nie gehört. Was hindert den Leiharbeitnehmer, seinen Vertrag mit der Leiharbeitsfirma ordentlich zu kündigen und sich dann bei entsprechender Zusage beim Entleiher fest anstellen zu lassen ?

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14.02.2010, 00:27 Uhr
 
spamonmass

Ich kann dir keine Auskünfte im Detail geben, aber ich vermute, dass in Frankreich entsprechende gesetzliche Regelungen vorhanden sind. Frankreich zahlt ja auch den Mindestlohn, im gegensatz zu Deutschland

Das Freikaufen hab ich im Bekanntenkreis erlebt, da wollte die Leihfirma den Angestellten nicht gehen lassen. Klar, die Leihfirma verdient schließlich im großen Stil mit.

Und zu wechseln ist garnicht so einfach.

1. hat man einen Kündigungsfrist von 3 Monaten, und

2. vermute ich Verträge zwischen Leihfirmen und deren Kunden, dass bei Übernahme des Leiharbeiters eine gewisse Vermittlungsprovison zu zahlen ist.

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14.02.2010, 10:07 Uhr
 
tvc64

Gut, der Vergleich mit Frankreich hinkt sowieso, weil dort tatsächlich eine ganz andere (bessere) gesetzliche Regelung der Leiharbeit existiert.

Dass die Entleiher etwa das Doppelte des Bruttostundenlohns an die Verleiher zahlen müssen, wird in dieser Quelle bestätigt: http://www.derzeitarbeits-check.de/index.php?id=zeitarbeit (dort unter Punkt 7.).

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14.02.2010, 10:59 Uhr
 
Malu19

EIn Leiharbeitnehmer der 7,50€ Brutto erhält, wird von der Leiharbeitfirma mit ca. 20 - 27 € an den Auftraggeber weiterbelastet. Umgekehrt würde ein beim Auftraggeber festangestellter Arbeitnehmer vielleicht rd. 12€ (zzgl. SV-Beitrag / Rückstellung Urlaubsgeld etc) verdienen.

Der Grund warum man trotzdem den teuereren Leiharbeitnehmer einstellt? Weil man z.B. weiß dass man zukünftig weniger Aufträge hat und somit vermeiden möchte und auch kann, dass man durch fest angestelltes Personal zukünftig einen hohen Fixkostenblock hat. Auch eine Zwischenlösung für qualifiziertes Personal - welches erst noch eingestellt werden soll - ist denkbar. Wenn dieses nicht sofort verfügbar ist, nimmt man lieber einen geringer qualifizierten, aber sofort verfügbaren Leiharbeitnehmer und bestellt diesen später wieder ab.

Ich hoffe für Klarheit gesorgt zu haben?

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14.02.2010, 15:19 Uhr
 
Crywolf

Hallo, also der Verleiher bekommt so um die 20 - 28 €

Und wenn man jetzt einen Arbeiter regulär beschäftigt, entstehen Kosten die sich ergeben aus dem Grundlohn 12€ + Sozialabgaben + Urlaub usw.

Wenn ich jetzt die Abgaben + Grundlohn zusammenzähle auf was komme ich dann so in etwa???

Ich nehme mal an das ich auch so in etwas auf dem Level eines Leiharbeiters liege, Ich glaube nicht das ein Leiharbeiter so viel mehr kostet,

als ein Festangestellter.

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14.02.2010, 15:48 Uhr
 
kinderhort

Nur zu dem Thema wieviel die Firma an die Entleihungsfirma bezahlt dort müßte

richtiger das 3fache stehen.

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14.02.2010, 16:34 Uhr
 
Malu19

ausgehend von einem Grundlohn i.H.v. 12€ kann man in etwa mit dem Faktor 1,35 rechnen. Der Ag kalkuliert also 12€ *1,35 = 16,20€. Der Faktor unterliegt einer Schwankung - hier muss man berücksichtigen ob es Weihnachts / Urlaubsgeld gibt bzw. in welcher Höhe.

Die Mehrkosten des Leiharbeitn. ergeben sich aus vielen Kostenblöcken: Miete, Verwaltung, eig. Sachbearbeiter (z.B. Lohnbüro), Vertrieb, Fuhrpark, Sozialabgaben, Gewinnzuschlag usw. Man kann also die beiden Werte (16,20 vs. 20-28€) schlecht miteinander vergleichen. So müsste man bspw. zu den 16,20 € die Kollegin aus eurem Lohnbüro anteilig oben drauf schlagen, um die beiden Werte vergleichbarer zu machen. Auch Deinen Chef müsste man mit in die 16,20€ einpreisen. Denn der Leiharbeiter hat ja schliesslich auch einen - und der ist in den 20-28€ mit drin. Was das dann im Ergebnis bedeutet kann man ganz einfach mal in der Autowerkstatt testen: Wie viel kostet der Schrauber da eine Stunde und was ist davon effektiv sein Gehalt.... :-)

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14.02.2010, 23:16 Uhr
 
suessland

Wie schon richtig erwähnt, kosten Leiharbeiter nicht wesentlich mehr als ein fest Angestellter.

Abgesehen davon ist die Motivation der Mitarbeiter aus Leiharbeitsfirmen deutlich höher als bei fest Angestellten, wobei sie auch einfacher bei Schwankungen der Auftragslage zu beschaffen oder zu "entsorgen" sind.

Das es immer weniger fest angestellte gibt ist daher nur logisch, da es kaum gründe für fest Angestellte Mitarbeiter gibt.

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17.03.2010, 11:30 Uhr
 
ebnater

Der Entleiher hat auch den Vorteil, dass er sich bei Abwesenheit des Mitarbeiters (Urlaub, Krankheit, sonstiges) nicht um Ersatz kümmern muss. Er "bestellt" eine bestimmte Anzahl an Arbeitskräften, wie der Verleiher die herbekommt ist dessen Aufgabe. Diese Sicherheit ist für den Entleiher ein Mehrwert, den Aufwand hat der Verleiher und den lässt er sich auch bezahlen.

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11.02.2012, 21:22 Uhr
 
uweehrlich

Er braucht im Falle der Entlassung keine Abfindung zahlen.Er muss keine tariflichen und übertariflichen Zuschläge zahlen.Es entfällt die Zahlung des Urlaubs-und Weihnachtsentgeldes.Er muss sich bei Entlassungen nicht mit dem Betriebsrat rumärgern,Stichwort: Sozialauswahl.Er braucht nichts in Fort-und Weiterbildung investieren.Das ist ja Sache der Entleiher.Hast Du die entsprechende Qualifikation nicht,wird einfach ein "Neuer" angefordert.

Er braucht tarifliche Lohnabschlüsse,also Lohnerhöhungen z.B. der IG Metall nicht an den Leiharbeiter weitergeben.

Und last but not least:die Stundenlöhne sind von vornherein niedriger angesetzt,da sich die vielen Zeitarbeitsfirmen immer gegenseitig versuchen zu unterbieten.

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