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Christian ...

Wei jemand, wie das Hausrecht bei Scheidung geregelt ist?


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ANTWORTEN (5)
06.11.2010, 19:18 Uhr
 
Heraklit1970

Ja. Ein Scheidungsanwalt.

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06.11.2010, 19:39 Uhr
 
starmax

"Hausrecht besitzt, wer über die Benutzung von bestimmten Räumlichkeiten entscheiden darf. Der Hausrechtsinhaber kann mithin Personen verbieten, sich in seinen Räumen aufzuhalten und ein Hausverbot ausprechen. Das Hausrecht kann auch übertragen werden, z.B. an Angestellte."

Es gilt also der Mietvertrag oder - im Fall häuslicher Gewalt - das Wort eines Richters.

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06.11.2010, 20:08 Uhr
 
Steffen Sauer

Kommt auch darauf an, ob einer geerbt hat usw. Auch ist natürlich auf den Ehevertrag Acht zu geben, ebenso wie es sich empfiehlt das ein solcher auch tatsächlich geschlossen wird. Generell ist dem Partner beim Antritt eines Hauseigentums jedenfalls ein Ausgleich zu zahlen.

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08.11.2010, 20:40 Uhr
 
THEDetlefMAN2

Das gesetzlich geregelte Hausrecht liegt bei Scheidung nicht unbedingt immer zwangsläufig bei demjenigen, dem das Haus oder die Wohnung gehört und der als Eigentümer eingetragen ist. In einigen Fällen tritt nämlich der Zugewinnausgleich in Kraft, z.B. wenn wenn die Finanzierung gemeinsam, auch schon vor der Ehe, getätigt wurde.

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09.11.2010, 10:35 Uhr
 
99sam

Das hängt von vielen Faktoren ab. Wer steht im Grundbuch? Gibt es einen Ehevertrag? Wer hat das Haus finanziert? Wurde es evtl sogar vererbt? Grundsätzlich gilt wohl: Nur weil jemand Eigentümer ist, steht ihm nicht automatisch das Hausrecht nach der Scheidung zu. Da es sich um eine hochkomplexe Materie handelt, würde ich Dir raten, einen Anwalt für Familienrecht zu fragen!

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