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anfr85

Weiß einer hier möglicherweise wie es mit den Fristen für eine Erbschaftssteuererklärung ausschaut beziehungsweise wann man diese spätestens eingereicht haben muss?


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ANTWORTEN (4)
05.02.2011, 16:25 Uhr
 
Bellicosa

Die Frist müßte in Ihrem "Aufforderungsschreiben"vermerkt sein.

Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Finanzamt!

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05.02.2011, 23:25 Uhr
 
Franz Schwarz

Die Frist wird in dem Aufforderungsschreiben aufgeführt und muss mindestens einen Monat betragen. Bei Überschreitung dieser Frist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen. Du kannst aber beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Normalerweise stellt das kein Problem dar und die Frist wird verlängert.

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07.02.2011, 10:17 Uhr
 
gise4u

Soweit ich weiß, ist man generell überhaupt nicht per Gesetz dazu verpflichtet, eine solche Steuererklärung abzugeben, es sei denn, das Finanzamt hat dich schriftlich dazu aufgefordert. Aber in einem solchen Fall würdest du in diesem Schreiben auch eine Abgabefrist genannt bekommen.

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07.02.2011, 19:36 Uhr
 
Frank Hahn

Ich weiss von einem Freund, dass der eine Frist von drei Monaten hatte, aber erst ab dem Tag gezählt, wo der Erbanteil rechtlich zur Kenntnis genommen wird. Da das alles eine offizielle Angelegenheit ist, sollte man die Frist nicht überschreiten. Das Finanzamt ist schnell mit Geldbuße.

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