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Finnyfinn20

Welche Änderungen gab es in den letzten Jahren in Sachen Eigentümerrecht?


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ANTWORTEN (3)
07.01.2012, 22:03 Uhr
 
Frank Werner

Eine der wichtigsten Änderungen im Eigentümerrecht ist, dass man heute bei einer Eigentümerversammlung, bei der eine Entscheidung wegen eines Umbau oder ähnlichem getroffen werden soll, nicht mehr auf die Stimmen aller Mitglieder angewiesen ist, sondern dass heute eine 2/3 Mehrheit reicht. Früher war es sehr schwierig, alle einzelnen Eigentümer zusammen auf eine Meinung zu bringen. Dies ist heutzutage viel einfacher.

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10.01.2012, 14:16 Uhr
 
BigArnie

Das neue Wohnungseigentumsrecht zeichnet sich vor allem in einem Punkt besonders aus, denn es stärkt die Interessen des Eigentümers mehr als vorher. Fallbeispiele kann man vor allem bei Eigentümergemeinschaften nennen: In der ehemaligen Rechtsform war vorgesehen, dass für jede Entscheidung für oder gegen eine Baumaßnahme, sei diese noch so klein, alle Eigentümer einer Gemeinschaft ihr Einverständnis zu geben hatten. Hatte nur ein einziger Eigentümer einen Einwand, so konnte die Baumaßnahme nicht durchgeführt werden. Das neue Wohnungseigentumsrecht hat dieses Procedere komplett neu geregelt. Nun reicht für alle Vorhaben die sog. doppelt qualifizierte Mehrheit. Das heisst, 3/4 der Miteigentümer plus mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile reichen für die Beschlussfähigkeit aus.

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18.01.2012, 18:02 Uhr
 
viktorg0138

Die letzten großen Änderungen wurden 2007 durchgeführt. Diese Änderungen sind relativ umfangreich und können unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden. Die letzte Änderung zum WEG trat 2009 in Kraft. Sie betrifft Art. 10, Abs. 2 G vom 7. Juli 2009, des WEG. Informationen unter: http://tinyurl.com/WEGAenderung01 - http://www.anwalt-mietrecht.de/wohnungseigentumsgesetz/

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