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Ziegler436

Welche alltäglichen Erledigungen darf ich machen, wenn ich krankgeschrieben bin und mein Arbeitgeber mich eventuell sehen könnte?


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ANTWORTEN (6)
12.10.2011, 12:24 Uhr
 
antwortomat

Alle die der Genesung nicht schaden.

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12.10.2011, 12:48 Uhr
 
Hilde69

es kommt auf die Krankheit an - grundsätzlich sollte er Sie nicht bei einer Party oder in einer Disco beobachten. Ansonsten kommtes halt sehr auf den Einzelfall an.

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12.10.2011, 13:42 Uhr
 
shred

Alles, was der Genesung nicht entgegensteht. Bei einer Erkältung darfst du natürlich zum Arzt, zur Apotheke oder kurz die notwendigsten Lebensmittel kaufen, und bei einem gebrochenen Arm spricht auch nichts gegen einen Kinobesuch. Wenn du dich allerdings wegen eines Rückenleidens krank gemeldet hast und von deinem Chef beim Garten umgraben erwischt wirst, reicht es schnell für eine Kündigung.

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14.10.2011, 16:36 Uhr
 
Miawerf

Wenn du beispielsweise wegen Firmenmobbing nicht arbeitsfähig bist, dann kannst du allen Tätigkeiten nachgehen, die dir Spass machen und die dir gut tun. Wenn du wegen einer starken Grippe zu Hause bleibst, ist es natürlich nicht so toll, wenn du den Garten umgräbst, oder ins Fitness Studio gehst. ;-) Du kannst aber bedenkenlos einkaufen, spazieren und zum Arzt gehen.

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17.10.2011, 17:46 Uhr
 
Jona König

Das kommt auf den Grund für die Krankschreibung an. Mit einem gebrochenen Arm kannst du auch einkaufen gehen, du bist ja nicht bettlägerig. Bei einer Erkältung solltest du aber ganz zu Hause bleiben, du musst dich schonen. Bei Depressionen ist leichter Sport sogar gesund also mach ihn. Frag zur Sicherheit dem Arzt.

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20.10.2011, 12:48 Uhr
 
Dondominic

Du kannst Dinge erledigen, die kurze Wege beanspruchen z. B. einkaufen. Wichtig ist, dass Du Deinen Hausarzt befragst, für den Fall, dass Du besonders ansteckend bist oder ähnliches, was genau angebracht ist oder was nicht. Wenn er Dir Bettruhe verordnet, dann solltest Du nicht unterwegs sein, sondern im Bett.

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