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Gast 15713

welche Aufgabe hat die Kanzlerin bei der Ministeramtsniederlegung?

Mich würde interessieren, ob die Kanlerin bei der Niederlegung des Amtes eines Ministers ihr Veto geben kann. Klar ist, dass die Kanzlerin einen Reisenden nicht aufhalten kann, aber mich würde interessieren, ob sie gefragt werden muss, wenn ein Minister sein Amt niederlegen möchte. Es wäre super, wenn ich dazu Gesetzesvorlagen bekommen würde. Vielen Dank.


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ANTWORTEN (1)
07.03.2011, 11:48 Uhr
 
mathepubs

Hallo. Rein gesetzlich kann die Kanzlerin kein Veto einlegen und wird, somit auch nicht gefragt. Wenn Du Details wissen willst, lies Dir mal das Grundgesetz durch (ca. 50 Seiten), insbesonder Artikel 54-69, um einen Ü*berblick zu bekommen.

Deine Frage wird durch Artikel 64 beantwortet. Die Kanzlerin Merkel schlägt dem Bundespräsidenten Wulff einen Minister zur Ernennung oder Entlassung vor. Der Bundespräsident überreicht dem Minister die Amts- oder Entlassungsurkunde.

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