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j8mgt

Welche Auflagen muss ich erfüllen, wenn ich auf einem Festival einen Crepestand aufbauen möchte? Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden?


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ANTWORTEN (5)
25.03.2011, 08:33 Uhr
 
Schlawiner...

Ja natürlich. Du hast Einnahmen, die du versteuern musst. Du musst gesundheitliche Auflagen erfüllen, du brauchst eine Erlaubnis für "bewegliche Gaststätten", du musst für den den AQbtransport des Mülls sorgen usw usw usw.

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26.03.2011, 10:07 Uhr
 
Noxpolaris

Handwaschgelegenheit, Kopfbedeckung, Hygienebelehrungsnachweis... Google doch das nächste Mal selbst. Lesen und schreiben wirst du ja wohl können.

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27.03.2011, 13:32 Uhr
 
LGross2

Ein Gewerbe muss man unter anderem beim Gewerbeamt anmelden, wenn das Gewerbe auf Dauer angelegt ist. Mir scheint, als wenn deine Idee mit dem Crepe-Verkaufsstand eine einmalige Sache bleiben soll. Deswegen wirst du also wohl kein Gewerbe anmelden müssen. Allerdings würde ich, um auf Nummer sicher zu gehen, einfach mal beim Gewerbeamt deines Ortes anrufen und nachfragen.

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28.03.2011, 16:12 Uhr
 
Mattis Mayer

Wenn es eine einmalige Verkaufsaktion bleibt, dann brauchst du kein Gewerbe anmelden. Allerdings mußt du den Stand beim Ordnungsamt und Gesundheitsamt anmelden. Außerdem mußt du einen Gesundheitspass beantragen, der dich ausweist die wichtigsten hygienischen Maßnahmen zu beherrschen.

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29.03.2011, 12:52 Uhr
 
Nikkallao2

Crepes zu backen heißt mit offenen Lebensmitteln umzugehen. Dafür braucht man eine Gesundheitseinweisung, unbedingt beim Ordnungsamt danach erkundigen. Gewerbe muss auch angemeldet werden, wenn es sich um nur wenige Male handelt, kann man ein Kleingewerbe anmelden, das ist dann nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

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