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tinnoo18331

Welche Bedeutung hat das Kleinunternehmergesetz für mich, wenn ich nur einen Online-Shop betreiben möchte?


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ANTWORTEN (4)
15.10.2011, 08:22 Uhr
 
starmax

Wußte gar nicht, dass wir so etwas haben.

Ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht, entscheidet der Umsatz Deines Unternehmens. Und da kannst Du zur MwSt optieren - oder nicht. Das wars schon.

Oder meinst Du die Gründung einer 1Euro-GmbH? Die ist kaum kreditwürdig. Und es muß ein Viertel des Gewinns für die Ansparung des Stammkapitalseiner Normal-GmbH angespart werden.

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15.10.2011, 12:04 Uhr
 
bifu70

Genau dieselbe wie wenn du deine Produkte in einem Ladenlokal anbieten würdest. Wenn dein Umsatz plus Steuern im laufenden Kalenderjahr unter 50.000 Euro bleiben wird und im vorangegangenen Kalenderjahr 17.000 Euro nicht überschritten hat, kannst (nicht musst!) du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das bedeutet das Ersparen von gewissem bürokratischem Aufwand, weil du mit monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen nichts mehr am Hut hast. Du darfst dann aber auch auf deinen Rechnungen keine USt ausweisen (die du ja ans Finanzamt weiter leiten müsstest) und dir logischerweise auch nicht die Vorsteuer aus von dir bezahlten Rechnungen vom Finanzamt zurück holen.

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18.10.2011, 15:53 Uhr
 
Bastrich

Die Regelung für Kleinunternehmer erleichtert in erster Linie die Steuererklärung. Man muss dann keine Umsatzsteuer auf die Preise aufschlagen und anschließend wieder an das Finanzamt abführen, womit einiges an Rechen- und Buchführungsaufwand verbunden ist. Die Regelung kann in Anspruch genommen werden wenn der Jahresumsatz nicht mehr als 17.500 Euro beträgt.

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05.11.2011, 07:06 Uhr
 
SirGreg34

Die Art des Gewerbes spielt eigentlich keine Rolle. Als Kleinunternehmer ist man von der Umsatzsteuer befreit. Verdient man aber über 17500 Euro im Jahr, bittet das Finanzamt doch zur Kasse. Auf jeder Rechnung an Kunden muss bis dahin der Hinweis stehen, dass man Kleinunternehmer ist!

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