



Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie 2 Wochen Widerspruchsfrist, danach kann der Antragsteller gegen Sie den Erlaß eines Vollstreckungsbescheids beantragen, der einem Versäumnisurteil gleichsteht (den bekommen Sie auch noch zugestellt). Daraus kann dann gegen Sie vollstreckt werden. Legen Sie Widerspruch ein, prüft das Amts- oder Landgericht die Forderung und der Antragsteller, der dann zum Kläger wird, muß seine Forderung begründen (z.B. dass es sich um eine Forderung aus einem Mietverhältnis handelt o.ä,).




Wenn du die Forderung bereits beglichen hast, dann setze dich umgehend mit dem Gläubiger in Verbindung und lege sofort Widerspruch ein. Du hast eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung - Datum steht auf dem Briefumschlag - und wenn diese Frist verstreicht, dann hast du alle Rechte "verloren". Am besten ziehst du vielleicht noch einen Rechtsanwalt hinzu.




Wenn du die Forderung beglichen hast, dann hast du ja auch entsprechende Beweise wie Bankauszug oder Einzahlungsbeleg. Diesen schicke als Kopie an das Gericht mit dem Widerspruch und parallel ein Schreiben an den Gläubiger. Bestehe aber auch darauf, dass man dich aus der Schufa löscht, denn ein gerichtlicher Mahnbescheid wird dort eingetragen.




@HartmutBöhm: Ein Bankauszug bzw. Einzahlungsbeleg ist leider kein Beweis für die Zahlung, aufgrund eines "Zahlendrehers" kann das Geld auf einem ganz anderen Konto gelandet sein. Geldschulden sind nämlich Bringschulden.
In der Schufa wird übrigens auch nicht jeder Vollstreckungsbescheid eingetragen: die hätten dann nämlich ganz schön viel zu tun.