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kobi_henning

Welche Einblickmöglichkeiten haben deutsche Behörden in Auslandskonten von Privatpersonen?


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ANTWORTEN (5)
09.11.2011, 23:22 Uhr
 
TKKG

In der Regel keine! Aber in die Kontobewegungen schon: siehe SWIFT-Abkommen!

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10.11.2011, 09:35 Uhr
 
bh_roth

Neuerdings sind Konten im Ausland nicht mehr so sicher, wie sie einmal waren. Die Frage ist, wie man von deinem Konto im Ausland erfährt. Wenn du regelmäßige Überweisungen auf immer das gleiche Konto im Ausland tätigst, oder regelmäßig Verpflichtungen in Deutschland über das ausländische Konto abwickelst, kommt man dir dahinter, und über Handelsabkommen und Gerichtsbeschlüsse bekommen die Behörden dann auch Einblick.

Wenn du Barüberweisungen auf ein ausländisches Konto machst, findet niemand dein Konto, verfügen kannst du über dein Geld mit der normalen Bankkarte deiner ausländischen Bank. Einzige Hürde: Du brauchst in den meisten Fällen zur Eröffnung eines Kontos im Ausland auch einen Wohnsitz dort. Das kann ein Nebenwohnsitz sein.

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10.11.2011, 11:26 Uhr
 
SkayFoo

Hallo kobi_henning

Praktisch keine.

Auch bei einem Verdacht ist es für Behörden extrem schwer & mühsam unser Schweizer Bankkundengeheimnis zu knacken, dafür ist immer ein Bericht eines schweizerischen Richters nötig. Doch verlass dich nicht drauf, die Steuerfahndung ist aktiver denn je. An meinem Arbeitsplatz ist das Bankkundengeheimnis aber das höchste Gut dass wir haben, es ist absolut unantastbar.

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13.11.2011, 08:13 Uhr
 
Deniahn

Das kommt auf die Führung der Konten an. Schweizer Konten waren bisher immer absolut geheim, da keine Daten herausgegeben wurden. Führt man die Konten über eine deutsche Bank, sind sie aber als vorhanden angegeben und man ist verpflichtet die eingehenden Gelder zu deklarieren. In manchen anderen Ländern ist es ähnlich.

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14.11.2011, 14:53 Uhr
 
Denis Pohl

Sie können an die entsprechende Einrichtung einen Antrag oder eine Bitte stellen bzw. gleichgestellte Untersuchungsbehörden des anderen Landes um Amtshilfe bitten. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen des anderen Landes sowie des entsprechendes Geldinstitutes wird Ihnen Einblick gewährt oder auch nicht.

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