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BiHardy10

Welche Firmenauskünfte müssen Unternehmen online zur Verfügung stellen?


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ANTWORTEN (3)
15.11.2011, 07:55 Uhr
 
starmax

Gar nichts; das erklärt sich schon daraus, dass eine Verpflichtung, einen Internetauftritt zu unterhalten, nicht existiert.

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15.11.2011, 08:43 Uhr
 
magu65

Lediglich bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH & Co KG u.a.) hast du eine Chance über den elektronischen Bundesanzeiger etwas über die Gesellschaft herauszufinden. je nach Größe der Gesellschaft mal mehr mal weniger. Ansonsten kannst du auch im Handelsregister (bei eingetragenen Gesellschaften) ein wenig über das Unternehmen herausfinden. Darüber hinaus existiert keine Verpflichtung etwas online zur Verfügung zu stellen. Deine persönlichen Daten siehst du auch sicher nicht gerne im Internet, für jeden zugänglich. Oder?

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21.11.2011, 17:32 Uhr
 
HaSchmitz

Alle Auskünfte müssen im Impressum sichtbar sein, das wäre: Name und Sitz der Firma, der verantwortliche Ansprechpartner und die Gerichtsstelle. Dazu Telefonnummer, genaue Anschrift und die Art der Waren oder Dienstleistungen, die angeboten werden, also ob es sich um ein Verkaufsgeschäft oder um einen Handwerksbetrieb handelt.

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