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lvonnenito91

Welche Formalitäten muss man erledigen, wenn man eine berufliche Selbständigkeit aufnimmt?


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ANTWORTEN (9)
01.11.2010, 14:36 Uhr
 
StechusKaktus

Das Wichtigste: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung downloaden, ausfüllen und ans Finanzamt schicken.

Dann ggf. Gewerbe anmelden und Umsatzsteuernummer beantragen.

Ein Existenzgründungszuschuss kann nur beantragt werden, wenn du mindestens einen Tag arbeitslos warst. Dieser zieht die Erstellung eines Gutachtens einer fachkundigen Stelle nach sich.

Danach hast du alles Wichtige erledigt. Vergiss später bloß nicht, deine Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig abzugeben, die Finanzämter verstehen keinen Spaß!

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02.11.2010, 15:15 Uhr
 
Heraklit1970

Gehen Sie zu einem Steuerberater. Der hilft Ihnen garantiert weiter. Es ist nämlich schon einmal abzuklären, was Sie machen möchten. Ob freiberuflich Tätig oder Gewerbetreibend ("selbstständig" ist ein umgangssprachlicher Begriff und meint nur, dass jemand eigenständig -ohne Chef- unternehmerisch tätig ist). Je nachdem sind unterschiedliche Anmeldungen an unterschiedlichen Stellen vorzunehmen. Deswegen nocheinmal gehen Sie zu einem Fachmann.

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02.11.2010, 17:14 Uhr
 
KHDecker

Teil 1

Heraklit hat zwar nicht unrecht, aber es geht auch einfacher.

zunächst gewerblich oder freiberuflich. Die Unterscheidung ist ganz einfach: Freiberufler sind z.B. Ärzte, Architekten, Journalisten, Gutachter und Berater. Beinahe alles andere sind gewerbliche Tätigkeiten.

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, dann gehen Sie zu Ihrer Kommunalverwaltung und lassen sich einen Gewerbeschein ausstellen. (Kostet so um die 25 Euro). Hierbei müssen Sie angeben, was für ein Gewerbe Sie ausüben wollen. Auch dies ist kein Hexenwerk.

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02.11.2010, 17:15 Uhr
 
KHDecker

Teil 2

Anschließend schreiben Sie Ihrem Finanzamt, dass Sie sich als Gewerbetreibende selbständig machen wollen. Sie bekommen entweder ein Formular, welches Sie ausfüllen müssen oder lediglich Ihre Steuernummer mitgeteilt, falls Sie noch keine haben. Das Anschreiben ans Finanzamt ist auch erforderlich, wenn Sie freiberuflich tätig werden wollen, aber dann aber ohne Gewerbeschein.

Der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich besteht darin, dass Sie als Gewerbetreibende Gewerbesteuer bezahlen müssen, wenn Ihre jährlicher Betriebsgewinn 25000 Euro übersteigt.

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02.11.2010, 17:24 Uhr
 
Heraklit1970

Naja, es gehört schon noch etwas mehr dazu. Z.B. muss sich ein Freiberufler ebenfalls bei seinem Berufsverband anmelden, die sozialversicherungsrechtlichen (insbesondere Deutsche Rentenversicherung) Fragen müssen geklärt werden, die umsatzsteuerliche Behandlung ist abzuklären usw. usw. Sie sehen also, eine rechtliche Beratung in einem Forum ist extrem schwierig, da so viele Dinge zu beachten sind. Zudem erhalten Sie hier keine echtsverbindlichen Aussagen.

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02.11.2010, 19:35 Uhr
 
KHDecker

Lieber Heraklit,

ich bin sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig und gehöre keinem Verband an. Für verschiedene Berufsgruppen ist es erforderlich, Standesvertretungen anzugehören, aber das betrifft im Wesentlichen Ärzte und Anwälte.

Umsatzsteuerlich Zuordnung: Wo ist da das Problem? Wer den Mut hat, sich selbständig zu machen, für den dürfte es ein Klacks sein, sich die grundlegenden Bestimmungen anzulesen. Außerdem gibt es ganz geschickte preiswerte PC-Programme, die weitestgehend die Anmeldungen erledigen.

Da insbesondere in der Anfangsphase der Selbständigkeit die Einkünfte nicht so üppig fließen hat man Zeit, sich um solche Dinge zu kümmern und außerdem braucht man das Geld für einen Steuerberater nicht zu verdienen. Ich sah jedenfalls für mich noch keine Notwendigkeit einen zu beschäftigen, trotz relativ vieler Auslandsgeschäfte!

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02.11.2010, 20:46 Uhr
 
Heraklit1970

Wenn es so einfach ist, warum ist dann "Steuerfachangestellte" ein Dreijähriger Ausbildungsberuf? Von den Weiterbildungen zum Steuerfachwirt oder Steuerberater ganz zu schweigen. Ich wollte einfach aufzeigen, dass schon etwas mehr dazu gehört als eine Gewerbeanmeldung abzugeben. Und da sollte man ruhig mal 50 bis 100 EUR für eine steuerliche Erstberatung ausgeben. Man kann hinterher (sofern es man sich zutraut) ruhig den Papierkram selbst machen.

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04.11.2010, 19:53 Uhr
 
leo_urban

Du wirst erst mal ein Gewerbe anmelden müssen. Wenn du selbstständiger Arbeit nachgehst, musst du deinen Verdienst schließlich auch vom Staat versteuern lassen. DAzu also zum Rathaus gehen und den Staat informieren, was du machen willst. Da musst du Formulare ausfüllen.

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06.11.2010, 06:35 Uhr
 
Pascal Neu...

Wie man so sagt: das kommt ganz darauf an. Sogenannte künstlerische freiberufliche Tätigkeiten kann man sozusagen ohne große Vorbereitung aus dem Stand starten. Für viele unternehmerische Tätigkeiten braucht man jedoch einen Gewerbeschein. Wie das für Dein Vorhaben im Detail aussieht, erfährst du über das Arbeitsamt. Dort gibt es auch Seminare für Existenzgründer.

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