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Mario Roth

Welche Formvorgaben gibt es, wenn ich für einen Vertrag eine Kündigung schreiben möchte?


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ANTWORTEN (5)
18.05.2010, 11:54 Uhr
 
TanniWhite

Hallo,

das kommt ganz auf den "Vertrag" an. Als "Faustregel" gilt: Wie geschlossen, so gekündigt; d.h. schriftliche Verträge sollten auch schriftlich gekündigt werden; es sei denn, der Vertrag oder ein Gesetz sieht hierfür eine andere Form vor.

Wenn Sie wissen möchten, ob bei jeder Kündigung zwingend ein Grund angegeben werden muss: Auch das ist nicht immer der Fall. Vielleicht können Sie Ihre Frage konkretisieren? Falls nicht - einfach mal einen Blick ins BGB werfen. Da stehen im Schuldrecht und im Allgemeinen Teil die wichtigesten Dinge drin.

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19.05.2010, 23:25 Uhr
 
Mattis Mayer

Wenn man eine Kündigung schreiben möchte, sollten der eigene Name, der Name des Unternehmens und das Kündigungsdatum enthalten sein. Außerdem sollte natürlich darin stehen, was genau man kündigt.

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21.05.2010, 23:15 Uhr
 
apple_freak

Bei Kundenverträgen sollte man am besten auch gleich die Kundennummer in die Kündigung schreiben, das beschleunigt in den meisten Fällen die Bearbeitung.

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22.05.2010, 08:04 Uhr
 
schitter-k...

Außerdem sollte man die Kündigung rechtzeitig schreiben, da es dafür Fristen gibt. Diese betragen meist einen Monat, bei Mietverträgen drei Monate. Bei Verträgen mit fester Laufzeit kann man nur zum Vertragsende kündigen.

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09.06.2010, 09:37 Uhr
 
starmax

Das steht immer im "Kleingesruckten". Genau lesen!

Was man ja eigentlich schon vor Vertragsabschluß tun sollte.

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