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Elligro

Welche gesetzlichen Auflagen müssen Auktionshäuser im Internet erfüllen? Wo finde ich die?


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ANTWORTEN (5)
27.10.2011, 20:55 Uhr
 
starmax

Besonders diese hier:

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27.10.2011, 20:56 Uhr
 
DasHoernchen

Gesetzliche Auflagen oder Auktionshäuser?

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28.10.2011, 00:05 Uhr
 
Larrfagnes26

Der Paragraph 34b der Gewerbeordnung kommt hierbei eigentlich maßgeblich zum tragen, da im Internet die gleichen Bedingungen gelten, wie im "normalen" Handel oder Gewerbe. Es wird ja auch im Internet ein gültiger Vertrag geschlossen, dessen Bedingungen eingehalten werden müssen.

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29.10.2011, 14:06 Uhr
 
krammer2083

Einfach dargestellt und vor allem umfassend findest Du solche Auflagen unter folgenden beiden Links: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel und http://de.wikipedia.org/wiki/Auktion. Die erste Adresse beleuchtet ein Teilgebiet der zweiten; du solltest daher erst die zweite lesen.

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31.10.2011, 00:06 Uhr
 
Eeckkk7

Für Auktionen im Internet gelten die Bestimmungen des E-Commerce-Rechts. An diese müssen sich neben dem Auktionshaus selbst auch Verkäufer und Käufer halten. Geregelt werden dort alle Aspekte der Onlineversteigerung von der Willenserklärung über den Vertragabschluss bis hin zur Widerrufserklärung und Haftung. Im Detail: http://www.juraforum.de/lexikon/online-auktion.

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