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RobbyLit

Welche gesetzlichen Richtlinien gibt es, wenn ich ein Testament aufsetzen möchte?


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ANTWORTEN (7)
14.12.2011, 09:05 Uhr
 
Alex64

§2247 BGB.

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14.12.2011, 09:38 Uhr
 
Kastor

"gesetzliche Richtlinien" ist ein Widerspruch in sich. Die Frage ist somit Quatsch!

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14.12.2011, 10:05 Uhr
 
shred

Man kann zwar ein Testament selbst aufsetzen, aber Erbrecht ist kompliziert und es gibt etliche Fallen, in die ein Laie tappen kann und die deinen letzen Willen dann anfechtbar machen. Wenn Streit wegen des Erbes zu erwarten ist (z.B. weil ein Erbe nur seinen Pflichtteil bekommen soll), solltest du unbedingt mit einem Notar sprechen. Ich würde dir in jedem Fall zu einem Notar raten.

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14.12.2011, 20:29 Uhr
 
Philipp Engel

Du solltest es, was wirklichw ichtig ist, handschriftlich schreiben, und eben nicht per Computer oder MAschine tippen. Dann sollte unbedingt deine Unterschrift - am BEsten auch mit Nachname - und möglichst auch noch das Datum und der Ort der Setzun darunter stehen.

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15.12.2011, 13:28 Uhr
 
schmiddle3

Grundsätzlich kann jeder, der volljährig ist, ein Testament machen. Das BGB unterscheidet zwischen dem öffentlichen Testament, das bei einem Notar gemacht wird, und dem handschriftlichen Testament. Allgemein sollte man sich von einem Notar zumindest beraten lassen, damit das Testament nicht wegen eines Formfehlers unwirksam wird.

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17.12.2011, 21:10 Uhr
 
Louis Ma

Gesetzliche Regelungen findest Du im BGB § 2247. Wenn es handschriftlich aufegsetzt wird, dann muß es unterschrieben sein und das Datum darf nicht vergesen werden. Unbedingt zum Notar mußt Du nicht, denn über die Handschrift lässt sich ja eindeutig beweisen, wer es geschrieben hat.

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