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Yasggle01

Welche Konsequenzen hat ein Unternehmen zu befürchten, dass sich der Verschleppung der Insolvenz schuldig machen?


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ANTWORTEN (4)
19.06.2012, 19:48 Uhr
 
Miriam Wolf

Bei einer Einzelfirma haftet der Unternehmer und bei einer GmbH haften die beteiligten Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen, wenn ihnen die arglistige Verschleppung einer Insolvenz nachgewiesen werden kann. Die Verschleppung einer Insolvenz ist eine Straftat, die je nach der Schwere und dem Ausmass der Tat mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann.

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19.06.2012, 20:21 Uhr
 
ing793

ein Unternehmen verschleppt keine Insolvenz - sondern der Geschäftsführer oder der Gesellschafter oder das Aufsichtsratmitglied.

Bei Arglist wurden die Konsequenzen oben bereits geschildert, bis zu drei Jahren Haft sind da vorstellbar.

Aber auch bei Fahrlässigkeit ist eine Freiheitsstrafe möglich (bis zu einem Jahr).

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19.06.2012, 23:01 Uhr
 
ronsk8

Der Geschäftsführer macht sich den Gläubigern der GmbH gegenüber schadensersatzpflichtig. Er muss nicht nur strafrechtlich für sein Handeln haften, sondern auch zivilrechtlich (was persönlich bedeutet). Auch droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Je nach Art der Insolvenzverschleppung kann sich der Geschäftsführer auch des Betruges verantworten müssen.

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20.06.2012, 18:10 Uhr
 
wwwHaas.198

Bei einer Verschleppung einer Insolvenz als Unternehmen, steht unter Strafe und der Insolvenzverschlepper gilt als vorbestraft. Um genau zu erfahren, welche Konsequenzen drohen, sollte man sich bei einem Rechtsanwalt kundig machen. Dieser kann einem auch Ratschläge geben, wie man aus solch einer Sache wieder heraus kommt.

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