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Angelika A...

Welche Nachteile hat ein nicht eheliches Kind eventuell rein rechtlich? Ein gemeinsames Sorgerecht besteht hingegen.


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ANTWORTEN (3)
02.01.2012, 21:18 Uhr
 
Benedikt B...

Ein uneheliches Kind hat seit 1998 keine Nachteile mehr, gegenüber einem ehelichen Kind. Seit der Reform ist es ehelichen Kindern absolut gleich gestellt, sofern natürlich die Vaterschaft anerkannt wurde. Es wird auch nicht mehr von unehelichen Kindern gesprochen, sondern von nichtehelichen Kindern. Nur im Grundgesetz kommt dieser Ausdruck noch vor, da man keine Verfassungsänderung durchführen wollte.

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04.01.2012, 11:35 Uhr
 
engelatmars20

Ein nicht eheliches Kind hat genau die gleichen Rechte und Pflichten, wie auch ein eheliches Kind. Auch das nicht eheliche Kind wird herangezogen und muss bezahlen, wenn zum Beispiel ein Elternteil pflegebedürftig werden sollte. Vor einigen Jahren gab es noch gravierende Unterschiede zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern im Erbrecht. Dies ist heutzutage alles angeglichen worden.

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06.01.2012, 13:14 Uhr
 
WK-Mann389

Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, meinst Du eventuell das Erbrecht? Wenn dem so ist, dann ist das nicht eheliche Kind dem ehelichen in der Erbfolge absolut gleich gestellt. Das Sorgerecht obliegt ja den Eltern, das hat mit einem rechtlichen Anspruch in diesen Sinne nichts zu tun. Hoffe Deine Frage ist damit beantwortet.

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