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Jonas Krause

Welche Pflichten des Vermieters sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?


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ANTWORTEN (4)
25.12.2011, 09:04 Uhr
 
Chrischer

Bei den Pflichten des Vermieters muss man zwischen Haupt- und Nebenpflichten unterscheiden. Die Hauptpflichten sind: die Mietsache dem Mieter übergeben und die dann in einem tauglichen Zustand zurückverlangen. Die Mietsache rechtzeitig zu übergeben und darf keine Mängel enthalten. Zu den Nebenpflichten gehören die Auskunftspflicht, Prüfungspflicht und Informationspflicht.

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27.12.2011, 21:05 Uhr
 
Maermann3812

Ein Mietvertrag wird schriftlich abgeschlossen und wird mit der Unterschrift des Mieters und des Vermieters bestätigt. In einem Mietvertrag sind alle Positionen aufgeführt, für die der Mieter und auch der Vermieter verantwortlich ist. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache (die Wohnung, das Zimmer) zu gewähren. Er trägt Sorge dafür, dass er für die die aus der vertraglichen Vereinbarung entstehenden Lasten (beispielsweise Grundsteuer) verantwortlich ist. In der Regel wird ein Teil der finanziellen Lasten auf die Mieter umgeschlagen.

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05.01.2012, 09:41 Uhr
 
Bastian Otto

Der Vermieter hat vier Pflichten, die er dem Mieter stellen muss.

Das ist zum einen die Gebrauchsüberlassungspflicht, bei der der Vermieter den Mietern die gemietete Sache während der Mieter zu gewähren hat. Zum anderen gibt es die Erhaltungspflicht. Das bedeutet, dass der Vermieter die Mietsache instand setzen muss und z.B. Mängel behoben muss. Als drittes gibt es die Verkehrssicherungspflicht. Bei dieser Pflicht muss der Vermieter gewährleisten, dass die Mieter sicheren Zugang zu ihrer Wohnung erhalten (d.h. er muss z.B. Schnee und Eis vor der Haustür beseitigen). Zuletzt gibt es die Fürsorge- und Treuepflicht.

Wenn die Mieter durch andere Mieter gestört werden (z.B. Lärmbelästigung) muss er diese in diesem Fall auffordern, die Musik leiser bzw. auszustellen. Für die Streitschlichtung ist er jedoch nich zuständig.

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05.01.2012, 10:10 Uhr
 
Alex64

Mal ganz exakt...

Die Hauptpflichten:

§535 (1) 1 BGB - Gebrauchsgewährung

Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Mietsache

§535 (1) 2 BGB - Überlassung und Erhaltung der Sache

Duldung des vertragsgemäßen Gebrauches durch den Mieter, Abwehr von Störungen Dritter und Instandhaltung der Mietsache (letzteres allerdings "abdingbar, üblicherweise bei Schönheitsreparaturen)

Die Nebenpflichten:

- Ermöglichen der Versorgung mit Wasser, Strom und Heizung

- Tragen der Lasten der Mietsache (§535(1) 3 BGB)

- Grundsteuer und Gebäudeversicherung (allerdings abdingbar, "Nebenkosten")

- Duldungspflicht nach §539 (2) BGB

- Zulassen der Wegnahme von durch den Mieter beschafften Einrichtungen (allerdings Wiederhestellungspflicht originärer Zustand durch den Mieter, §258 BGB).

So.

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