. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Jannis Sch...

Welche Punkte müssen in einem Vertrag für gewerbliche Vermietung enthalten sein?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
15.07.2010, 14:22 Uhr
 
Dirk Schmitz

Wichtig ist glaube ich die Art der gewerblichen Tätigkeit, die Länge der Nutzung des Gewerberaumes, eventuelle Einschränkungen von Seiten des Vermieters, Die Höhe der qm und natürlich der Preis inklusive Nebenkosten. Ich hoffe ich habe nichts vergessen, aber man kann sich ja noch zusätzliche Infos holen :)

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
18.07.2010, 14:53 Uhr
 
schmiddle3

Ein Gewerbevertrag kannn tatsächlich anders ausgestaltet sein als ein Vertrag für Wohnraum. Das deutsche Recht sieht hierfür keinen besonderen Schutz wie den für Privatpersonen vor. Daher sollte man bei der Vertragsausgestaltung besonders darauf achten, dass die Umlage der Betriebskosten festgelegt ist. Auch sind unbedingt Klauseln zur Kündigungsmöglichkeit aufzunehmen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.09.2010, 09:26 Uhr
 
Klabautermann

Denken Sie daran, dass eine Wettbewerbsklausel aufgenommen wird, die verhindert, dass bei der Beendigung Ihres Mietvertrages ein gleiches Gewerbe in die Räume einzieht.

Sonst droht Folgendes: Sie ziehen irgendwann um in bessere Räume und ihr Nachmieter macht dann in der Folgezeit Geschäfte mit Ihren Kunden, die nicht von Ihrem Umzug erfahren haben.

Diese Klausel gibt es im Regelfall nicht kostenlos, aber sie ist auch nicht unwichtig.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN