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Babserle

Welche Rechte habe ich bei einem 400,- € Job

Ich arbeite seit November 2010 in einem 400,-€ Job.

heute hat mir mein Chef gesagt,das er mich ab 1.04.2011 nicht mehr brauch.

geht das so einfach von heut auf morgen???

Im Monat habe ich 61,5 Stunden gearbeitet manchmal (wenn jemand krank war)

auch mehr,die Stunden wurden dann im folgemonat angerechnet.


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ANTWORTEN (5)
29.03.2011, 13:30 Uhr
 
Schlawiner...

Kündigungsfrist 400€ Job bei Google eingeben und ersten Link lesen. Manchmal frage ich mich wirklich.....

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29.03.2011, 13:45 Uhr
 
Babserle

So weit war ich auch schon : )

Hab es Ihm auch gesagt, er meint es wäre rechtens , bin ja nur ne 400,-€ Kraft

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29.03.2011, 14:40 Uhr
 
Maegwyn

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/ 6__K_C3_BCndigungsschutz/Navigationsknoten.html?__nnn=true

(Der Link ist zu lang, zur Not einzeln im Browser zusammensetzen....)

demnach bei einem Arbeitsverhältnis bis 2 Jahre -> 1 Monat zum letzten des Monats.

wenn in deinem arbeitsvertrag was anderes steht, kann wohl aber auch das gelten.

sonst mit den o.g. gesetzen um dich werfen ;-) - vorher natürlich alles durchlesen, das kündigungsschutzgesetzt gilt erst, wenn der betrieb bestimmte dort genannte voraussetzungen erfüllt.

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29.03.2011, 16:10 Uhr
 
starmax

Ja, Theorie und Praxis ... klaffen hier leider weit auseinander.

Trotzdem sollte ein - übergeordneter -Tarifvertrag bestehen, der das regelt. Genau wie die Zahl der Urlaubstage, die genommen oder ausbezahlt werden können. 14 Tage Kündigung sind aber das absolute Minimum im deutschen Arbeitsrecht , Schichtarbeiter im Hafen mal ausgenommen.

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29.03.2011, 20:39 Uhr
 
Highspeed

Er muss Dir SCHRIFTLICH kpündigen. So lange er das nicht gemacht hat, spielt alles andere keine Rolle. Du solltest zu einem Anwalt gehen. Der wird Dir sagen ob Du am 01.04. einfach mal so wieder zur Arbeit erscheinen solltest, oder nicht. Wenn Du hingehst, ohne schriftliche Kündigung, wird Dein Chef ziemlich doof aus der Wäsche gucken und Dir noch mind. 1 Monat bezahlen müssen. Außerdem musst Du schleunigst zum Arbeitsamt und Deinen zu erwartenden Arbeitsverlust anmelden. Dafür muss Dir Dein Chef frei geben.

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