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Jannis Fuchs

Welche Stelle ist eigentlich für die Grundsicherungsleistungen im Alter zuständig?


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ANTWORTEN (4)
22.04.2012, 09:03 Uhr
 
Alex64

Zitat wiki: "Zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung sind die Grundsicherungsämter bei den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte. Der Antrag kann direkt beim Grundsicherungsamt oder hilfsweise bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, die diesen entsprechend weiterleiten."

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22.04.2012, 21:39 Uhr
 
Luiluiohno

Die Grundsicherung ist eine Leistung gemäß Sozialgesetzbuch XII. Je nachdem, welche Dienststelle in dem entsprechenden Landkreis für die sozialen Belange zuständig ist, kann es unterschiedlich sein. In den meisten Fällen werden die Anträge vom ARGE Jobcenter mit angenommen. Andererseits, vor allem in den Großstädten, sind die Sozialämter auf dem entsprechenden Ortsamt zu finden.

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24.04.2012, 07:16 Uhr
 
Arneconcarne

Dazu muss sich der Antragsteller an das Grundsicherungsamt seines zuständigen Sozialamtes wenden. Wichtig ist dabei, dass anders als bei der reinen Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter nur auf Antrag gezahlt wird. Der Antrag ist dem für das ALG II nicht unähnlich. Es wird also der sogenannte Regelsatz beantragt plus Zusatzleistungen. Dazu gehört die Übernahme der Kosten für Miete und Heizkosten.

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24.04.2012, 19:53 Uhr
 
Fynnyfyn2

Für die Grundsicherung ist das Sozialamt zuständig. In größeren Städten in der Regel im Rathaus zu finden. Dort wird es beantragt und von dort wird es auch ausgezahlt.

Grundsicherung erhalten Menschen die sich bereits in der Rente befinden oder durch körperliche Behinderungen nicht oder nur geringfügig arbeiten können, sodass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können wenn das eigene Einkommen dafür nicht ausreichend ist.

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