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Luweb

Welche steuerlichen Vorteile hat eine Einstandsgemeinschaft? Für wen ist diese Verbindung sinnvoll?


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ANTWORTEN (3)
11.02.2012, 23:26 Uhr
 
fussballstar

Eine Einstandsgemeinschaft ist nicht unbedingt mit steuerlichen Vorteilen gleichzusetzen. Es geht darum, dass durch diese Gemeinschaft auch nicht erwerbsfähigen Partnern ein Anspruch auf Sozialgeld gewährt wird. Problematisch ist hierbei aber, dass selbst der Partner, der über ein bedarfsdeckendes Einkommen verfügt, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen muss und somit als Leistungsempfänger zählt.

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13.02.2012, 14:47 Uhr
 
Fred Schne...

Eine Einstandsgemeinschaft ist nicht viel anders als eine typische Wohngemeinschaft. In einer Bedarfsgemeinschaft, dem Gegenteil, leben zwei oder mehrere Personen wie in einer Familie gemeinsam zusammen. Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind füreinander finanziell unterhaltsberechtigt. Bei einer Einstandsgemeinschaft leben einfach zwei oder mehrere Personen in einem gemeinsamen Hausstand, haben aber keine anderweitige Verbindung. Steuerlich gesehen gibt es nichts nennenswertes zu sagen. Bei Leistungsempfängern sieht die Sache allerdings anders aus, da die Ämter ganz konkret prüfen, ob es sich um eine Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft handelt, wenn es um die Berechnung der Leistungen für den Einzelnen geht.

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13.02.2012, 16:34 Uhr
 
Henrick Braun

Eine Einstandsgemeinschaft definiert das Zusammenleben zweier oder mehrerer Personen, mit der Absicht mit Ihrem Einkommen und Vermögen für einander aufzukommen und sich gegenseitig zu unterstützen. Typischerweise wird diese Form des Zusammenlebens oft von homosexuellen Personen gewählt. In Ihrer Gemeinschaft werden auch Kinder oder Angehörige betreut und versorgt. Es besteht die Möglichkeit gemeinsam über das gesamte Einkommen zu verfügen.

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