. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
notrick

Welche steuerlichen Vorteile können unverheiratete Paare mit Kind verbuchen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
12.11.2011, 00:43 Uhr
 
ing793

Wenn sie zusammen leben: keine

Es sei denn, die Mutter ist der Hauptverdiener und der Vater (oder aktuelle Lebensabschnittsgefährte) hat kein nennenswertes Einkommen. Dann kann der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" zum Tragen kommen.

Sorry, gleiches gilt umgekehrt für den Fall, dass in dieser Partnerschaft der Vater der "Alleinerziehende" ist (als Witwer oder nach einer Scheidung mit Zuspruch des Sorgerechtes).

Nur unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet würde sich die Ehe in beiden Fällen aber finanziell wesentlich stärker auszahlen. Unbestritten, dass es andere wesentlich wichtigere Kriterien gibt, aber hier war nur nach Steuer gefragt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
12.11.2011, 21:49 Uhr
 
DerOttifant

Hier besteht Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bzw. dem Partner, der sich vorrangig um das Kind kümmert. Das ist aber auch der einzige Vorteil, wenn man das überhaupt als Vorteil sehen möchte. Und sie werden steuerlich nicht gemeinsam veranlagt, falls sie keine eingetragene Lebensgemeinschaft angemeldet haben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.11.2011, 16:24 Uhr
 
Greg_hang32

Man kann ausrechnen, auf welcher Stuererklärung das Kind die meisten VOrteile bringt. Die Absetzungsmöglichkeiten für das Kind kann ja nur ein Elternteil geltend machen. Da muss man dann halt überlegen, wer mehr davon hat. Ansonsten gibt es keine Möglichkeiten.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.11.2011, 18:34 Uhr
 
Freddy_cme4

Also soweit ich weiß haben eingetragene Lebenspartnerschaften einige Steuervorteile. Was aber nicht-gleichgeschlechtliche Paare anbelangt, so sind die Vorteile eher gering, da zum Beispiel die Splitting-Regel oder andere Steuererleichterungen nicht gelten. Selbst die absetzbaren Kinderbetreuungskosten verringern sich.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN