



Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Falknerjagdscheins ist eine abgelegte Jagdprüfung.
Wenn man nur die Beizjagd mit einem Falken ausüben will, kann man eine auch
eine vereinfachte, abgekürzte Jagdprüfung ablegen.
Hierbei werden dann Schießübungen und Waffenkunde nicht vermittelt.
Bei der Falknerprüfung werden Kenntnisse über die Greifvögel, deren Schutz und
Haltung, sowie rechtliche Kenntnisse vermittelt.
Auch praktische Kenntnisse der Greifvogeljagd und die Versorgung des erlegten
Wildes gehören mit zur Ausbildung.




Der Falknerjagdschein ermöglicht das Ausüben der Beizjagd. Voraussetzungen ist das Ablegen der Jägerprüfung und der Falknerprüfung, wobei die Schießprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Das mindestalter für die Bewerbung beträgt 15 Jahre und der Bewerber sollte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Gebiet aufweisen.
Der Jagdschein kann aber erst ab einem Alter von 18 eingelöst werden. Jugendliche ab 16 Jahren müssen mit Begleitperson auf Jagd gehen.




Die Voraussetzungen vür einen Falknerjagdschein sind:
- bestandene Falknerprüfung
- Mindestalter: 16 Jahre
- körperliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Abschluss einer umfassenden Jagdhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Eine Beantragung eines Falknerjagdscheines muss schriftlich oder persönlich erfolgen. Ausländer müssen zusätzlich ausreichende Kenntnisse über die Jagd mittels Jagdschein oder ein Jägerprüfungszeugnis des entsprechenden Heimatlandes vorlegen.