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Welche Voraussetzungen müssen für die Eröffnung von einem Insolvenzverfahren vorliegen?


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ANTWORTEN (7)
05.07.2012, 11:51 Uhr
 
bh_roth

Eine Insolvenz

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05.07.2012, 12:22 Uhr
 
bh_roth

Eine drohende Insolvenz

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05.07.2012, 12:32 Uhr
 
bh_roth

Eine verschleppte Insolvenz

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05.07.2012, 15:25 Uhr
 
bh_roth

Eine gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit

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06.07.2012, 10:14 Uhr
 
ronsk8

Als erstes müssen Sie erst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Isolvenzgericht stellen. Während der Eröffnung wird dann der Antrag durch das Gericht geprüft. Antragsberichtigt sind der Insolvenzschuldner und dessen Gläubiger (Insolvenzgläubiger). Es müssen beide Parteien auf Antrag des Gläubigers Auskünfte, die zur Entscheidung über den Antrag sind.

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06.07.2012, 16:04 Uhr
 
Marwin178934

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: Ist eine Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt werden. Ist die Zahlungsunfähigkeit ein Zustand, in dem die Gesellschaft aller Voraussicht nach dauerhaft verschuldet bleibt, muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Also nicht, wenn es sich nur um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt.

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07.07.2012, 22:01 Uhr
 
Gresauer_1

Man muss bei dieser Frage ganz klar unterscheiden, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine gewerbliche Insolvenz handelt. Bei der gewerblichen Insolvenz wird zuerst eine Aufnahme und Bewertung des mobilen und immobilen Anlagevermögens unter Gesichtspunkten der Betriebsfortführung bzw. der Auflösung gemacht. Je nachdem, wie die komplette Sachlage ist, wird entweder das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung wird verweigert.

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