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äkräm

Welche Vorgaben gibt es für einen Arbeitsvertrag für Aushilfen?


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ANTWORTEN (4)
18.07.2010, 22:37 Uhr
 
Th_W

In der BRD herrscht Vertragsfreiheit, also kann im Prinzip alles in einen Vertrag hinein, was einer gesetzlichen Regelung nicht widerspricht! Man könnte also sagen, es gibt keine Vorgaben sondern höchstens Einschränkungen! Aber ich vermute, dass Du eigentlich fragen wolltest, wie so ein Vertrag formuliert werden kann/sollte! Das findest Du so heraus!

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20.07.2010, 20:48 Uhr
 
Sophia Arnold

Das ist eine sehr gute Frage. Mich interessiert diese auch, da ich nähmlich auch eine Aushilfsstelle anstrebe. Ich denke mal das es um den Zeitraum der Anstellung geht, um die Bezahlung und eventuell Rentenversicherung? Hat da vielleicht noch jemand einen Tipp für uns ?? Danke :)

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22.07.2010, 12:06 Uhr
 
Hannelore ...

Eigentlich gilt da dasselbe wie für einen "normalen" Arbeitsvertrag, also eine Beschreibung der Tätigkeit, die ausgeführt werden soll, Höhe der Vergütung, Gültigkeit (Befristung oder auch nicht), Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, evtl. Urlaub oder Regelungen bei Krankheit usw.

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22.07.2010, 18:11 Uhr
 
Ger_hard2

Dabei kommt es darauf an, ob damit ein Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung oder über eine kurzfristige Beschäftigung gemeint ist. Was genau die Unterscheidungskriterien sind, kann man hier gut nachlesen. Inclusive Musterverträgen.

http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/arbeitsrecht/arbeitsvertraege/aushilfen.html

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