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Helena Vogel

Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich ein leuchtendes Kennzeichen anbringen will?


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ANTWORTEN (4)
16.09.2010, 12:58 Uhr
 
Highspeed

Keine, die sind verboten.

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16.09.2010, 13:46 Uhr
 
KHDecker

Highspeed hat recht. Außer Sie meinen reflektierende, die gab es zumindest früher. Erkundigen Sie sich bei Schildermachern. Die gibt's bei jeder Zulassungsstelle.

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18.09.2010, 15:00 Uhr
 
Waldemar S...

Wichtig für den Staat ist halt, dass vom Kennezeichen keine Gefahr ausgeht, dass es lesbar ist, und dass es nicht irgendwie gegen die gute Sitte verstößt. In dem Sinne: Schlichte Leuchtzeichen. Folge mal bitte diesem Link hier: http://www.utsch.com/produkte-service/beleuchtete-kennzeichensysteme/erulux/.

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21.09.2010, 11:06 Uhr
 
Felix Berger

Anscheinend gibt es dafür seit Juli 2006 eine Allgemeine Bauartgenehmigung (FZV, unter der TA 22). Von daher brauchst Du eigentlich nichts weiter zu beachten, aber lies vorsichtshalber selber hier noch einmal nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstleuchtendes_Nummernschild

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