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DirkelchenTEN

Welchen Einfluss hat meine Lebensversicherung auf die Vermögensfreigrenze bei Hartz IV?


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ANTWORTEN (4)
17.04.2011, 19:13 Uhr
 
starmax

Keinen! Aber die Freigrenze hat einen Einfluß auf Deine KLV, weil Du die u.U. "zumutbar" verwerten mußt, bevor vom Staat Geld fließt.

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20.04.2011, 14:53 Uhr
 
thors_1983

Bei Hartz IV liegt die Freiheitsgrenze beim Vermögen bei 200 Euro pro Lebensjahr, maximal jedoch 13.000 Euro. Den so genannten Altersvor­sorgefreibetrag in der gleichen Höhe erhält man nur, wenn man seine Lebensversicherung mit einem teilweisen Kündigungsverzicht ausstattet.

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22.04.2011, 17:29 Uhr
 
mattis3

Hallo! Grundsätzlich zählt eine LV auch zum verwertbaren Vermögen und wird unter Umständen voll abgezogen. Allerdings erhält man zu dem normalen Grundfreibetrag zusätzlich einen Betrag von 200 Euro pro Lebensjahr als freies Vermögen, wenn man mit der Versicherung ausdrücklich für die private Altersvorsorge sparen will.

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29.04.2011, 09:47 Uhr
 
mantrid

Es kommt u.a. auch auf die Versicherungsbedingungen an. Wenn eine Kündigung vor dem Renteneintritt nicht möglich ist, ist das Geld sicher. Ich würde die Versicherung ggf. wegen einer Umstellung ansprechen. Diese Klausel kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden! Es ist aber ein Weg, sein Geld zu retten und macht dann Sinn, wenn man nur noch einige Jahre bis zur Rente hat.

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