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Welcher Personenkreis profitiert von der Umsatzsteuerrückerstattung? Muss man erst einen Antrag stellen?


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ANTWORTEN (7)
15.04.2011, 23:06 Uhr
 
StechusKaktus

Meinst du den Vorsteuerabzug? Der gehört zum Umsatzsteuersystem. Von dem profitieren nur Betrüger, die mit Kettengeschäften Vorsteuern ziehen. Oder meinst du die Erstattung bei grenzüberschreitenden Käufen? Von diesen profitieren in erster Linie auch nur diejenigen, die sich die Steuer zwar erstatten lassen, sie im eigenen Land aber nicht abführen. Letztendlich dient die Umsatzsteuer der Finanzierung des Staates.

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16.04.2011, 01:20 Uhr
 
taoiseach

Also, dass vom Vorsteuerabzug angeblich nur Betrüger profitieren, ist völliger Quatsch. Die Umsatzsteuer ist für den Hersteller einer Ware oder Dienstleister ein "durchlaufender Posten", d. h. sie zahlt letzten Endes nur der Endverbraucher. Das geht so: Ein Tischler kauft für 100 € Holz und macht daraus einen Tisch, den er für 150€ verkauft. Er müsste also eigentlich die in dem Tischpreis enthaltene MwSt an das Finanzamt überweisen, die er von seinem Kunden bekommt. Davon kann er aber nun die in den 100 € enthaltene MwSt, die "Vorsteuer", abziehen. Das finden viele, die's nicht kapieren, doof, oder irgendwie ungerecht, ist es aber nicht, denn die Steuern, die in dem Holzpreis enthalten waren, hat ja schon sein Holzlieferant von ihm bekommen und an das Finanzamt abgeführt. Ist also eigentlich ganz einfach und logisch.

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16.04.2011, 09:50 Uhr
 
starmax

@taio - haarscharf daneben ist auch vorbei... Schön, daß Du Sinn und Unsinn der Umsatzsteuer verstanden hast.

Aber: Die korrekte und zutreffende Antwort auf die Frage kam nun mal von Kaktus.

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16.04.2011, 12:09 Uhr
 
MaG666

Leider ist deine Frage etwas ungenau, aber ich geh mal davon aus, dass du nicht den Vorsteuerabzug meinst, oder? Von der USt-Rückerstattung profitieren vor allem Gewerbetreibende, die häufig im innergemeinschaflichen (sprich EU-) Ausland einkaufen oder einfach nur kurz mit dem Firmenwagen über die Grenze zum tanken fahren. Ein Kriterium ist aber, dass man in dem jeweiligen Land keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze hat. Um die Rückerstsattung zu bekommen, musst du dich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und kannst dann im Online-Portal einen Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung ausfüllen.

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16.04.2011, 12:09 Uhr
 
MaG666

Das musst du dann aber für jedes Land einzeln machen. Dabei musst du dann jede einzelne Rechnung eintippen. Der Antrag wird dann vom BZSt geprüft und an die Finanzverwaltung im Ausland weitergeleitet. Klingt recht einfach, aber aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es sehr zeitaufwendig ist, vor allem wenn man ein-bis zweihundert Kleinbetragsrechnungen eingeben muss. Bei Rechnungsbeträgen ab 250 € muss zudem immer noch eine eingescannte Kopie der Rechnung hinzugefügt werden. Und Anträge werden übrigens erst ab einem Umsatzsteuerbetrag ab 50 € zugelassen. Also mein Tipp: Lass es einen Steuerberater machen. Der kostet zwar Geld, aber du sparst dafür Zeit und Nerven. Dein Steuerberater hätte dir diese Frage übrigens auch direkt bentworten können.

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17.04.2011, 22:39 Uhr
 
Meikel38

Wer im Eu-Ausland Geld ausgibt, kann die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Davon profitiert also jeder, der in den Nachbarländern unterwegs ist. Du musst dazu aber tatsächlich einen Antrag auf Umsatzsteuerrückvergütung erstellen, und zwar in dem Land, in dem du das Geld verloren hast.

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20.04.2011, 00:26 Uhr
 
mariamari293

Zum "Personenkreis" gehören all jene, die als Selbstständige oder Firmenbesitzer Mehrwertsteuer bezahlen, und am Ende des Jahres mit der Umsatzsteuererklärung den Betrag zurückfordern, welchen sie selbst in Form von Mehrwertsteuer an ihre Lieferanten usw. entrichtet haben.

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