. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 60044

Wem gehöhrt das Auto?

Nach einem Unfall erhielt ich von meinem Vater (mit den Worten: "Ein Vorschuß aus deinem Erbe") Geld für ein neues Auto. Leider ohne schriftlichen Vertrag. Vater inzwischen verstorben. Das Auto (Steuern, Versicherung) läuft auf meinem Namen. Jetzt möchte ich mich von meinem Mann trennen. Mein Mann ist der Verdiener ich bin leider nur Hausfrau. Wem gehöhrt jetzt das Auto?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (9)
27.03.2013, 17:17 Uhr
 
Amos

Ob das irgendjemand gehöhrt, ist fraglich. Es gehört Dir.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
27.03.2013, 21:44 Uhr
 
rayer

Wem gehörte eigentlich das an die Wand gefahrene Auto? Rechtlich gehört das Geschenk ja dir, moralisch bist du aber unterste Schublade. Die Familienkasse geschädigt und jetzt noch abgreifen was geht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2013, 22:12 Uhr
 
elfigy

Das finde ich jetzt schon voll krass von dir rayer. Du weißt doch gar nicht, ob die Frau Gast nicht zuhause die Kinder erzieht , die Hausarbeit macht sie auch. Dann ist das Gehalt ihres Mannes das Familieneinkommen. Und wenn ihr ihr Vater ein Auto schenkt, dann hat sie auch moralischen Anspruch darauf, nicht nur rechtlichen. Weil er ihr eine Freude machen wollte, nicht seinem Schwiegersohn. Wer ihr altes Auto bezahlt hat, weißt du auch nicht. Auch wenn es ihr Mann bezahlt hatte, sie benutzt es sicher für Familienfahrten. Eigentlich hätte ihr Mann ihr wieder eines kaufen müssen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2013, 22:15 Uhr
 
StellaBella

@Rayer bist du eventuell der Ehemann von Gast60044 ?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2013, 22:44 Uhr
 
rayer

@elfigy

Du weißt also zumindest mehr als ich. Weil Hausfrau sein heißt nicht automatisch den Haushalt alleine machen. Dann hat der Ehemann das alte Auto so oder so nicht bezahlt, sondern das Familieneinkommen wurde dazu benutzt. Warum muss ich als Mann meiner Frau ein Auto kaufen? Wir können uns darüber unterhalten, ob unsere finanzielle Lage, sprich die Familienkasse, das zulässt. Ich bestreite ja nicht die Rechtslage, ich finde die Denkweise aber moralisch unterste Schublade. Meiner Familie, meinetwegen nur Mann und Frau ist ein finanzieller Schaden entstanden was die teilbare Zugewinngemeinschaft ja schon negativ belastet, um dem noch einen draufzusetzen, nehme ich dann noch mit was irgendeinen Wert darstellt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2013, 23:42 Uhr
 
ing793

@rayer: zweifellos bist Du geschieden und Deine Ex hat abgegriffen....

Es steht nicht zu, zu verurteilen. Hier ist wenig zu verteilen, sonst hätten sich die beiden nach dem Unfall einfach ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft.

Weder geht hier hervor, wer den Unfall verursacht hat, noch welches Schlussfolgerungen aus der Antwort hier gezogen werden. Vielleicht will ja Männe das Auto komplett behalten, weil er damit zur Arbeit fährt und sie will nur wissen woran sie ist. Will sagen: Vorsicht mit Schlussfolgerungen!

Zur Frage selber: bei einer Trennung behält jeder, was er von außen mit in die Ehe gebracht hat, der Rest wird geteilt. Ein Erbe wird immer von außen eingebracht und bleibt bei dem, der es macht. Bei einer Schenkung ist es genauso. Das Auto ist ihres und bleibt ihres.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2013, 23:57 Uhr
 
rayer

@ing

Lies mal deine Antwort. 70% sind reine Spekulation, die restlichen 30% hatte ich nicht infrage gestellt. Egal welche Mühle, neu oder gebraucht, hat nach einem Unfall nicht mehr den Wert wie zuvor. Was ich "zweifellos" bin? Woher soll dir das bekannt sein? Vorsicht mit den Schlussfolgerungen! Wie wahr.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 07:32 Uhr
 
starmax

Hierhandelt es sich erstmal um eine Schenkung, die innerhalb von 10 Jahren ab Tod rückwirkend dem Erbanteil hinzugerechnet werden muß. Dies ist aber bei Alleinerbschaft ohne Belang.

Ansonsten hat ing793 Recht - aber nur, wenn ehelich der (automatische) gesetzliche Güterstand der Zugewinnbemeinschaft gilt und nichts anderes vereinbart wurde!

Hausrat und Vermögen werden übrigens nicht bei Trennung, sondern erst bei der Scheidung nach dem Trennungsjahr und nur auf Antrag verteilt. Da das Auto zum Hausrat zählt, würde allein schon die Zulassung auf die Frau vom Richter in der Zuordnung als gewollt unterstellt werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 08:10 Uhr
 
elfigy

@ rayer. Wie du selbst in deinem letzten Beitrag schreibst: "Vorsicht mit den Schlussfolgerungen!" Aber genau das hast du in deiner ersten Anwort ausgiebig und beleidigend gemacht. Wie die Familien- und Finanzverhältnisse der Fragestellerin sind, wissen wir nicht. In meiner Antwort steht dann ein paarmal "weißt du nicht". Damit wollte ich dich darauf hinweisen, das DU einfach etwas unterstellst und verurteilst. Lesen kannst du auch nicht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick