



Die Frage ist so gestellt, dass ich davon ausgehe, dass der Fahrer diese zu hohe Geschwindigkeit aus freien Stücken gefahren ist. Ist er nämlich zu schnell gefahren, weil er dazu einen Befehl erhielt, ist das eine andere Sache.
Nein, dabei handelt es sich zunächst nicht um Befehlsverweigerung, wohl aber kann es als Dienstvergehen bestraft werden.. Im Wiederholungsfall, nach entsprechenden Belehrungen, sieht die Sache disziplinarrechtlich schon anders aus.




Nein - denn bei einem Tempolimit handelt es sich nicht um einen Befehl, sondern entweder um eine Rechtsnorm oder (meist) um einen Verwaltungsakt.