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Gast 39621

Wenn Bundeswehrangehörige mit ihren Dienstwagen (www.bwfuhrpark.de) Tempolimits überschreiten, handelt es sich dabei dann um Befehlsverweigerung?


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ANTWORTEN (2)
29.04.2012, 12:01 Uhr
 
bh_roth

Die Frage ist so gestellt, dass ich davon ausgehe, dass der Fahrer diese zu hohe Geschwindigkeit aus freien Stücken gefahren ist. Ist er nämlich zu schnell gefahren, weil er dazu einen Befehl erhielt, ist das eine andere Sache.


Nein, dabei handelt es sich zunächst nicht um Befehlsverweigerung, wohl aber kann es als Dienstvergehen bestraft werden.. Im Wiederholungsfall, nach entsprechenden Belehrungen, sieht die Sache disziplinarrechtlich schon anders aus.

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30.04.2012, 07:03 Uhr
 
Alex64

Nein - denn bei einem Tempolimit handelt es sich nicht um einen Befehl, sondern entweder um eine Rechtsnorm oder (meist) um einen Verwaltungsakt.

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