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MarciMarc

Wenn ein Keller wegen Hochwasser überschwemmt ist, wer trägt die Entwässerungskosten?


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ANTWORTEN (6)
05.10.2011, 20:50 Uhr
 
onaniertas...

wenn du keine versicherung dafür hast, am ehesten du selbst.

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05.10.2011, 22:19 Uhr
 
starmax

Mal sachlich: Der Hausbesitzer (Eigentümer). Wobei die Folgeschäden beim Mieter bleiben (evtl. Hausratversicherung), wenn das Ereignis unabwendbar war.

Im Wiederholungsfall (wenn keine Abhilfe / Vorsorge geschaffen wurde) entsteht Anspruch auf Schadenersatz

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06.10.2011, 09:02 Uhr
 
miele

Dies ist keine Rechtberatung, ich empfehle einen Anwalt zu fragen.

Letzendlich kommt es auf die Ursache für die Überflutung des Kellers an.

Tritt ein Bach oder ein Fluß über die Ufer, könnte der darurch entstandene Schaden versichert sein. Vorsicht, einige Versicherungen schliessen diese Haftung aus, oder bieten je nach Lage des Gebäudes diese Leistung lediglich mit sehr teueren Zusatzprämien an. Läuft das Niederschlagswasser über Freiflächen oder Treppenabgänge in das Untergeschoß, wäre das ebenfalls ein Versicherungsschaden den die Elementarschadenversicherung des Gebäudes reguliert. Tritt das Wasser jedoch über nicht rückstaugesicherte Abwasserkanäle ein, so ist die Versicherung vermutl. nicht in der Leistungsprflicht, da die erf. Rückstausicherungen fehlen.

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08.10.2011, 01:32 Uhr
 
Herma108294

im besten falle hast du eine hausrats- oder wohngebäudeversicherung, bei der schäden durch überschwemmungen abgesichert sind. die kommt dann für die kosten und die beseitigung der schäden auf. wenn du diese versicherung nicht hast, musst du die kosten leider selbst tragen.

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08.10.2011, 16:39 Uhr
 
007Hansen

Der Besitzer des Hauses, es sei denn es liegt eine Versicherung gegen Hochwasser vor. Diese Versicherung ist aber nur in Gegenden bezahlbar, in denen Hochwasser statistisch gesehen normalerweise ncith vorkommen. Mit einem Bach nebenan wird die Versicherung schon unwahrscheinlich.

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10.10.2011, 15:17 Uhr
 
Viktor Long

Hochwasser ist eine höhere Gewalt und die Kosten für eine Trockenlegung werden normalerweise von der Gebäudeversicherung übernommen. Allerdings nicht für beschädigte Sachen im Keller, dafür ist die Hausratversicherung verantwortlich. Wer keine Versicherung besitzt muss die Kosten leider selber tragen.

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