



der Mieter muss am letzten Tag des Mietvertrages 'raus und wenn er das nicht freiwillig tut, dann wird er halt geräumt und zwar so schnell wie es die Gerichte hergeben.
Natürlich kann er das verlangen, das ist sonst Hausfriedensbruch.
Das Einzige, was dagegen sprechen würde: hat er den Zustand über einen gewissen Zeitraum toleriert (wobei ich nicht weiß, wie lang das wohl sein muss), konnte der Mieter von einer Duldung ausgehen, dann geht es imho nicht mehr fristlos (natürlich muss während dieser Zeit die Miete geflossen sein). Aber fristgemäß geht auch dann.