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Freddy1234

Wenn Hundehaltung in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt ist, welche Handhabe haben dann Nachbarn, die sich durch den Hund gestört fühlen?


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ANTWORTEN (7)
27.10.2011, 15:17 Uhr
 
bifu70

Kommt darauf an, worin die Störung besteht. Bellt er? Kackt er in den Vorgarten? Trägt er bei Regenwetter Dreck ins Treppenhaus? Ängstigt er Sie bei Begegnungen im Treppenhaus durch Anspringen oder Knurren? Läuft er dort frei? Und was soll Ziel Ihrer "Handhabe" sein: Den Hund aus dem Haus zu entfernen oder die Störung für Sie zu minimieren? Eine Handhabe, die Sie immer haben, und die viel zu selten genutzt wird, ist, das offene Gespräch mit den Haltern zu suchen. Schildern Sie ihnen, was Sie genau stört und überlegen Sie gemeinsam, wie man es vermeiden kann. Dabei geht es um das Finden einer für Sie alle verträglichen Lösung und nicht um einseitige Vorwürfe.

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27.10.2011, 16:30 Uhr
 
starmax

Mietminderung oder den Gang zum Amtsgericht.

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27.10.2011, 17:55 Uhr
 
TKKG

Solange der Hund nicht in den Ruhezeiten bellt, vermutlich überhaupt keine!

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27.10.2011, 18:19 Uhr
 
Jan Ziegler

Auch ein Hund muss sich an Ruhezeiten halten und darf nachts nicht bellen. Wenn das regelmäßig der Fall ist, kann man den Halter verpflichten lassen an einer Hundeschule zu lernen, wie man den Hund ruhigstellen kann. Notfalls wird er das Tier auch abgeben müssen.

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27.10.2011, 19:17 Uhr
 
Holger Fuchs

Es kommt darauf an, inwieweit Du dich von dem Hund gestört fühlst. Ich würde erst einmal mit dem Hundebesitzer sprechen. Wenn das nichts bringt, wende Dich an die Wohnungsverwaltung. Ist der Hund tagsüber immer eingesperrt, allein und bellt, dann würde ich mich an den Tierschutzverein wenden. Ich glaube Du kannst das sogar anzeigen.

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28.10.2011, 11:17 Uhr
 
Countryjoe

Umziehen zum Beispiel. Am besten in eine hunde- und kinderfreie Umgebung. Denn die Leute die keine Tiere mögen, mögen i.A. auch keine Kinder.

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05.11.2011, 09:39 Uhr
 
Bastrich

neben einem freundlichen gespräch zwischen nachbarn (das meist nicht mehr möglich ist), bleibt ihm nur, sich an den vermieter zu wenden und ihm seine probleme und vorbehalte zu schildern. der vermieter als eigentümer muss dann entscheiden, wie es weitergehen soll.

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