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Tobias Pohl

Wenn ich im Auftrag meiner Nachbarin Handwerker in ihre Wohnung lasse, hafte ich dann, wenn etwas wegkommt?


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ANTWORTEN (3)
14.09.2011, 08:19 Uhr
 
little_mel

Du hast doch nur den Auftrag, die Handwerker in die Wohnung zu lassen. Du öffnest ihnen quasi nur die Tür. Also kannst Du nicht haftbar gemacht werden. Etwas anderes ist es, wenn sie Dich bittet, die Handwerker zu beaufsichtigen. Dann könnte sie Dich unter Umständen haftbar machen. Allerdings ist das dann auch nicht so einfach.

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16.09.2011, 11:03 Uhr
 
mrdennde

Nein, kannst Du nicht. Du bist in diesem Fall ja quasi nur der Erfüllungsgehilfe. Der Nachbar bittet Dich, den Handwerker reinzulassen und genau das tust Du auch. Davon, dass Du ihn bei der Arbeit beaufsichtigen oder gar kontrollieren sollst (egal ob hinsichtlich Arbeitsqualität oder möglichen Diebstahl) ist ja nicht die Rede.

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24.09.2011, 08:06 Uhr
 
hoffeman234

Nein. Wer auf Anweisung handelt, ist nur Erfüllungsgehilfe. Würde man ohne Auftrag handeln, dann sähe es anders aus. Aber so muss der Auftraggeber sich mit dem Unternehmen auseinandersetzen und klären, wer für den Schaden aufkommt. Man muss die Arbeiten auch nicht überwachen.

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