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Brittwulff

Wenn ich jetzt selbst kündigen würde, habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?


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ANTWORTEN (4)
05.10.2011, 14:01 Uhr
 
MaG666

Hier ist die Antwort

Mal so nebenbei gefragt: Ist es wirklich so schwer, google selber zu benutzen? Ist es wirklich einfacher, hier eine Frage zu stellen und zu hoffen, dass man eine richtige Antwort bekommt?

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05.10.2011, 19:40 Uhr
 
JosDelphine85

wenn du selbst kündigst oder einvernehmlich einer kündigung zustimmst, musst du meist eine sperre von 12 wochen hinnehmen, bis du arbeitslosengeld bekommst. nur bei einer kündigung aus gewichtigem grund (z. b. bei unzumutbaren arbeitsbedingungen) entfällt diese frist.

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06.10.2011, 16:18 Uhr
 
Detlev Alb...

Nein! Kündigt ein Arbeitnehmer selbst, legt das Arbeitsamt dies als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit aus und es gibt eine Arbeitslosengeldsperre von bis zu drei Monaten. Das gleiche gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Deswegen: Immer kündigen lassen.

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07.10.2011, 19:44 Uhr
 
GMAN346734

Ja, Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt nicht, wenn Du in einem Zeitrahmen von 2 Jahren, mindestens 12 Monate durchgehend gearbeitet hast. "Verfällt nicht" deswegen, weil Du nach eigenständiger Kündigung für 3 Monate gesperrt werden wirst. Das ist leider so geregelt.

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