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Gast 20084

Wenn ich mit noch etwas Blut im Alkohol einen Schubkarren über die Straße schiebe ...

.... kann mir dann der Führerschein entzogen werden?

Also, ich meine, wenn einer von der POZILEI mich ins Röhrchen blasen lässt?


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ANTWORTEN (9)
04.06.2011, 17:28 Uhr
 
Highspeed

Nö, wieso denn? Schiebst Du die Schubkarre mit dem Auto?

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04.06.2011, 17:30 Uhr
 
Bellicosa

Eine sehr lustige Frage!!Ich versuche mir gerade vorzustellen,daß

die POZIELEI(!) Auch Leute mit Kinderwagen,Rollatoren oder

Einkaufstrolleys ins Röhrchen blasen läßt.☺

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04.06.2011, 17:33 Uhr
 
sininen

Obwohl, Bellicosa, wenn eine Mutti mit Kinderwagen sturzbetrunken ist, fände ich es durchaus sinnvoll, wenn die Polizei das Gespräch sucht...

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04.06.2011, 17:38 Uhr
 
Bellicosa

OK,OK,dann nehme ich die Kinderwagen sofort zurück und denke

stattdessen an Mülltonnen,die man gerade an denStrassenrand fährt!

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04.06.2011, 17:45 Uhr
 
UlliVonPulli

Nein, aber wenn du mit dem Fahrrad betrunken unterwegs bist, ist dein Führerschein tatsächlich weg, wenn du erwischt wirst.

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04.06.2011, 17:49 Uhr
 
Musca

Falls Sie mit dem Schubkarren Ihren sturzbetrunkenen Kumpel nach Hause bringen wollen, gilt das als Personenbeförderung im öffentlichen Straßenverkehr.

Ob Sie allerdings mit etwas "Blut im Alkohol" noch ne Karre schieben können ????Das muß die Pozilei klären.

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04.06.2011, 20:01 Uhr
 
starmax

Wissen viele nicht: Selbst als Fußgänger ist man Teilnehmer am Straßenverkehr!

Und starke Trunkenheit kann auch da zur Abnahme des Führerscheins führen (sofern man den hat). Mit Schubkarre natürlich auch...

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04.06.2011, 20:23 Uhr
 
sininen

Ahahahahahahahaha! Erst beim zweiten Lesen ist mir aufgefallen: Es geht Ihnen darum was Sie machen sollen, wenn Blut in Ihrem Alkohol ist, bzw ob das eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Also, wenn Sie eine Schubkarre voller Alkohol über die Strasse schieben, und in diesem Alkohol befindet sich etwas Blut, dann wird das den Herren von der Polizei wohl schnurzpiepe sein. Befindet sich in dieser SChubkarre jedoch so viel Blut, dass es nach deutlich mehr Blut als Alkohol aussieht, wird man Sie unter Umständen nach der Herkunft dieser Schubkarre voll nach Alkohol riechendem Blutes befragen. Ihren Führerschein müssten Sie dabei jedoch nicht abgeben.

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04.06.2011, 23:41 Uhr
 
Bellicosa

Ich finde es sehr erfreulich,daß es auch in Zeiten von EHEC hier

noch einen Sinn für Humor und ein wenig Lebensfreude gibt! Man

könnte sonst denken,das sei uns komplett abhanden gekommen!

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