. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Skymarshal...

Wenn ich "zum 17. August 2010" kündige, wann ist dann mein letzter Arbeitstag?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
09.08.2010, 18:06 Uhr
 
d2i7r8k

der 17. August 2010

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
09.08.2010, 20:33 Uhr
 
Kawaco

Es kommt drauf an, welche Kündigungsfrist im Vertrag verankert ist, ob noch Anspruch auf Resturlaub besteht usw. In der Regel kündigt man auch immer zum 15. oder 31. eines Monats (eben wegen der Kündigungsfrist). Also, mal den Arbeitsvertrag raussuchen und dort das Kleingedruckte lesen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
10.08.2010, 12:52 Uhr
 
Aduasen

Normalerweise wirst Du gar nicht zum 17. August kündigen können, sofern Du Dich nicht noch in der Probezeit befindest.

Die Details dazu findest Du aber sicherlich in Deinem Arbeitsvertrag.

Wenn dort eine 'gesetzliche' Kündigungsfrist angegeben ist, dann gilt als Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende.

Während der Probezeit allerdings gilt zwei Wochen zum Kalendertag.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN