. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Stephan_ma...

Wenn man zur Probe arbeiten soll, ist es dann üblich eine Vergütung zu erhalten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (8)
30.08.2011, 07:03 Uhr
 
antwortomat

Nein.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
30.08.2011, 07:33 Uhr
 
Alex64

Doch.

Denn die Frage ist nicht ob "üblich" oder nicht, sondern "was ist dazu gesetzlich geregelt". Und da ist es nunmal so, dass die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zu einer Vergütungspflicht führt. Nur dann Nur dann wenn keine Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung besteht – das ist dann ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" - geht's ohne Vergütung.

Eine andere Frage ist natürlich, ob Du eine solche Forderung tatsächlich durchsetzen kannst....

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
30.08.2011, 10:22 Uhr
 
tobix

Die Frage ist, ob Du als kostenlose Arbeitskraft ausgenutzt wirst oder ob der Arbeitgeber tatsächlich sehen will, wie Du dich anstellst.

Für einen Aushilfsjob (Kellner, Bäckereiverkaufshilfe) ist alles über 2-3h Ausnutzen. Einarbeiten muss der Arbeitgeber zahlen, und einen Tag oder gar mehrere kostenfrei zu arbeiten zu lassen zeigt die Grundeinstellung des Arbeitgebers - da will man nicht hin.

Für einen richtigen Job könnte ich mir 0,5 bis 2 Tage vorstellen, wenn man wirklich auch in verschiedene Sachen reinschnuppern darf. Das bringt einem ja auch selbst was. 2 Tage am Fließband Teile sortieren gehört allerdings nicht dazu, genauso wenig wie ein mehrwöchiges unbezahltes Praktikum.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
30.08.2011, 13:36 Uhr
 
StechusKaktus

Ich kenne das Modell so, dass sich Handwerksbetriebe den Lohn sparen und die Agentur für Arbeit eine Weile weiter bezahlt. Es gibt somit eher KEIN Geld vom Arbeitgeber. Die Agenturen spielen eine Woche mit, danach haben sie (völlig zu Recht) auch keine Lust mehr, diesen Irrsinn mitzumachen. Alles in allem eine der sehr unschönen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
30.08.2011, 23:10 Uhr
 
Timöll%

Nein, normalerweise ist ene Vergütung nicht möglich, Es liegt aber im ERmessen des Arbeitgebers, ob er trotzdem freiwillig einen gewissen Betrag für den Zeitaufwand bezahlt. Normalerweise stellt das Arbeiten auf Probe eine Chance des Kennenlernens für beide SDeiten dar.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.09.2011, 08:05 Uhr
 
Mark Lehmann

Ich kenne es so, dass man bei einr Probearbeit keine Vergütung erhält. Meine Freundin hatte letztens einen Probearbeitstag und bekam nichts. So ist es zumindest, wenn es sich um einen Zeitraum von wenigen Tagen handelt. Bei mehreren Wochen sieht die Sachlage sicherlich wieder anders aus.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.09.2011, 15:39 Uhr
 
EmUNDmely

Ich weiß nicht, ob es üblich ist, aber es ist vorgeschrieben. Sobald man Arbeit erbringt, auch wenn es nur für wenige Tage ist, muss man dafür entlohnt werden. Ist dies nicht der Fall, ist man auch nicht an Weisungen gebunden, muss also nicht arbeiten. Das wäre ja eine tolle Sparmaßnahme für Unternehmer, wöchentlich neue Probearbeiter "einzustellen".

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
04.09.2011, 09:32 Uhr
 
Maria1000

Bei meiner letzten Firma wurde für Probearbeitstage (für einen gelernten, mittel angesiedelten Büroarbeitsplatz) Bezahlung von selber angeboten und derselbe Betrag gezahlt, denn reguläre "studentische Aushilfen" bekamen.

Für nur wenige "Stunden" Probearbeit find ichs okay, wenn z.B. nichts oder nur Fahrtkostenaufwand etc bezahlt wird, aber sobalds über mehr als 1 Tag geht, sollte man sich fragen, ob man bei so einer Firma wirklich arbeiten WILL, die Leute so lange für komplett umsonst arbeiten lässt...wie s rechtlich genau geregelt ist, sollte das Arbeitsamt auch wissen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN