. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Carl_Black

Wer darf alles eine Halterabfrage durchführen oder durchführen lassen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (9)
10.02.2012, 19:27 Uhr
 
MaureenOHara

Nur die Polizei, alle Anderen müssten in diesem Fall die Polizei um Amtshilfe bitten (z.B. das Finanzamt, dass den Pkw pfänden will).

Antwort bewerten » rating (9 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
10.02.2012, 19:57 Uhr
 
serafine

ein polizist sagte im sommer 2010 zu mir, er dürfe den halter aus datenschutzgründen nicht ermitteln.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
10.02.2012, 20:04 Uhr
 
MaureenOHara

Die Polizei darf auch nur anderen Behörden Amtshilfe leisten, bei Privatpersonen beruft sie sich - zu Recht - auf den Datenschutz.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
10.02.2012, 20:27 Uhr
 
SpatenBier

Jeder darf mal.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
11.02.2012, 18:24 Uhr
 
Gerdd

@serafine - ich wäre auch nicht überrascht, wenn auch die Polizei eien solche Halteranfrage nur zur "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" aus "gegebenem Anlaß" stellen darf - also nicht, um mal herauszufinden, wer denn die tolle Rothaarige mit dem flotten Cabrio ist ...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.02.2012, 08:15 Uhr
 
Greg_hang32

Eine Halterabfrage darf in Deutschland nur duch die Polizei oder das zuständige Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Eine Privatperson kann nur an die postalische Anschrift eines Fahrzeughalters gelangen, wenn dieser in einem Gerichtsverfahren auftritt. Grundsätzlich ist somit die Halterabfrage für Privatpersonen (egal aus welchen Gründen) nicht möglich, für Straßenverkehrsamt und Polizei nur mit Genehmigung.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.02.2012, 16:22 Uhr
 
serafine

ich habe kein interesse an einer tollen rothaarigen. meine schädeldecke und mein brustbein vibrierten, wenn der golf 1 vor meinem haus seinen motor laufen ließ.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.02.2012, 09:10 Uhr
 
Jogikick20

Neben den bekannten Institutionen wie Polizei und Finanzamt darf zum Beipsiel auch der TÜV eine Halterabfrage durchführen. Desweiteren dürfen das die DEKRA , FSP, GTÜ und KÜS.

Alle diese nehmen hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Kfz-Überwachung war. Damit wird fast lückenlos sichergestellt, daß das KFZ innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen geführt wird.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
16.02.2012, 07:05 Uhr
 
Paulime

Eine Halterabfrage ist nur durch die Polizeibehörden oder das Straßenverkehrsamt möglich, da diese Daten gesetzlich geschützt sind und dem Datenschutz unterliegen.

§39 des Sraßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt die gesetzlichen Vorschriften dazu.

Man hat nur dann einen Anspruch auf Auskunft, wenn man die Daten benötigt, um einen durch den Halter verursachten Schaden (z.B. bei Fahrerflucht eines Unfallgegners)

geltend machen zu können.

In diesem Fall empfiehlt sich auch gleichzeitig eine entsprechende Anzeige bei der Polizeibehörde.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN