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neumann69

Wer führt heute noch alles ein Amtssiegel? Und welchen juristischen Stellenwert hat soetwas?


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ANTWORTEN (8)
31.05.2011, 18:30 Uhr
 
netter_fahrer

Der Notar z.B. führt ein Amtssiegel. Ohne es ist eine Urkunde nicht öffentlich (gültig). Weiterhin führen alle Regierungsinstitutionen bis hin in den kommunalen und kirchlichen Bereich Amts- oder Dienstsiegel, auch z.B. als amtliche Stempel. Sie bestätigen die Echtheit einer Urkunde, früher dienten sie eher dem Versiegeln und damit Untrennbarmachen einer Urkunde. Juristisch also von hohem Wert!

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31.05.2011, 18:49 Uhr
 
schillafrida

Auch die sogenannten Schiedsleute führen ein Siegel.

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31.05.2011, 20:04 Uhr
 
Flugmeissel

Das Siegel (Dienst- oder Amtssiegel) führen hauptsächliche Notare und Gerichte:

das wird immer in das Dokument geprägt (bzw. auf eine Art Papp-Oblate).

Der Stempel (und das ist die häufigste Form) ist ein Dienst-Stempel und immer unter Beglaubigungen, Ausfertigungen etc.

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01.06.2011, 01:13 Uhr
 
TKKG

Fast jeder:

Bundesbehörden: Bundespräsidialamt, Präsident des Deutschen Bundestages, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Bundesrechnungshof, Bundeskanzleramt, alle MInisterien, die Bundesbank, Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, der Zoll, die Bundeswehr, ...


Landesbehörden: Landesministereien, Rechnungshöfe, Landeskriminalamt, Landesverfassungsgerichte, Landesparlament, Bezirksregierungen, Landräte, Polizeibehörden, Kirchen, ...


Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt!

Also kurz alles und jeder: vom Gerichtsvollzieher über den Bürgermeister und den Spieß in der örtlichen Kaserne bis hin zum Bundespräsidenten!


Meistens dient das Siegel dazu die Authentizität von irgendwelchen Schriftstücken zu bestätigen (z.B. beglaubigte Kopie)!

Was verstehst du unter juristischem Stellenwert? Im Zweifel kann das Gericht ja bei der ausstekllenden Behörde nachfragen!

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01.06.2011, 10:00 Uhr
 
hphersel

Amtssiegel führen alle ÄMTER (sonst wären es keine Amtssiegel). Durch die Siegel wird bestätigt, dass das Amt seiner hoheitlichen Aufgabe nachgekommen ist bzw dass die Arbeit in hoheitlichem Auftrag durchgeführt wurde, nach dem Motto: "Ist vom Amt, daher vom Staat, daher objektiv und also auf jeden Fall richtig!"

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02.06.2011, 21:53 Uhr
 
Ritanig

Das führen in erster Linie Notare und Notarverwalter und bestätigen damit die Echtheit von Urkunden und Beklaubigungen. Die Frage, wann eine Urkunde besiegelt werden muss, wird im Beurkundgsgesetz geregelt, ebenso wie die Siegelform selbst. So wird zum Beispiel die Unterschrift mit der Niederschrift eines Testaments entweder mit einem Präge- oder einem Lacksiegel versehen.

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04.06.2011, 09:07 Uhr
 
AnniceWOnder

Amtsiegel haben fast alle Behörden. Haben auch Banken und Notare. Der juristische Stellenwert ist hoch, weil man mit Siegeln eben Dokumente beglaubigt, "Unterschriften" setzt, etwas verifiziert. Besonders ist für das Beurkunden offizieller Dokumente ein Siegel oft zwingend per Beurkundungsgesetz vorgeschrieben.

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05.06.2011, 18:16 Uhr
 
BurnS

Alle Behörden haben nach wie vor ein Dienstsiegel, meist wird es jedoch nur noch in Form eines Stempels verwendet. Solche Siegel dienen zum Beispiel dazu, bei einer Beglaubigung die Authentizität einer Urkunde oder eines Dokuments von Amts wegen zu bestätigen. Die richtigen Präge- oder Lacksiegel findest Du z. B. bei Notaren.

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