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susaram

Wer haftet für beschädigtes Fluggepäck?

Ich ärgere mich zunehmend über ramponiertes Fluggepäck. Der schöne Alukoffer ist eingedellt, der Hartschalenkoffer zerkratzt. Einmal fehlte sogar ein Rad am Koffer.

Muß man so etwas hinnehmen ? Kann man den Reiseveranstalter oder die Airline haftbar machen?


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ANTWORTEN (6)
01.03.2011, 18:03 Uhr
 
Highspeed

Mir stellt sich da die Frage wie Du belegen willst, dass das Gepäck vor dem Flug unbeschädigt war.

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01.03.2011, 18:12 Uhr
 
TKKG

Normalerweise weigern sich die Fluggesellschaften. Aber wenn du zufällig Blogger und/oder Musiker bist, hast du evtl. ne Chance, wenn du die Sache an die ganz große Glocke hängst.

So wie dieser junge Mann

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02.03.2011, 01:50 Uhr
 
lysosom

Sorry, aber alles Müll! Flugesellschaften, zumindest die namhaften sind da recht unkompliziert..Mit dem kaputten Koffern zu den Servicemitarbeitern gehen, die führen einen dann in eine Art Lager, in dem Koffer lagern mit denen die Mitarbeiter ausgestattet werden, da bekommt man dann einen neuen, gleichwertigen. Selber schon öftrs erlebt (Vielreisender beruflich)

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02.03.2011, 01:54 Uhr
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02.03.2011, 17:38 Uhr
 
methab

Ja, ja United breaks Guitars.

Also die Fluggesellschaft kann und müsste eigentlich die Beförderung von beschädigtem Gepäck verweigern. Wenn tatsächlich ein Rad ab ist, eine grobe Delle im Alukoffer oder die Stange verbogen hat bei mir die Lufthansa/AUA und AirBerlin noch nie auch nur mit der Wimper gezuckt und entweder einen neuen Koffer oder die Reparatur gezahlt.

Faktisch ist das noch nicht einmal Kulanz sondern viel mehr einen Nebenpflicht laut BGB es ist mit Dir und deinen Wertgegenständen pfleglich umzugehen.

Wichtig: Direkt nach der Ankunft zeigen.

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03.03.2011, 16:56 Uhr
 
promusik

Ganz eindeutig geregelt: Die Airline ist haftbar! Deshalb IMMER nach der Ankunft SOFORT prüfen, ob es Beschädigungen am Koffer gibt. Dann umgehend zum "Lost & Found" - Schalter, um eine Schadensmeldung einzureichen. Dann von einer Fachwerkstatt den Koffer reparieren lassen, Rechnung einreichen. Falls nicht reparabel, stellt die Werkstatt ein Gutachten aus, das den Koffer zum Totalschaden deklariert. Man bekommt dann einen Zeitwert des Koffers erstattet (i.d.R. werden pro Altersjahr des Koffers 10% des Neupreises abgezogen).

Auch wichtig: Immer die Bordkarte & Baggage-Tag aufbewahren! Schäden werden manchmal erst zu Hause entdeckt, man hat aber 7 Tage nach Ankunft Zeit, diese nachzumelden - vorausgesetzt, man kann belegen, dass dieser Koffer auf diesem Flug war (Baggage-Tag!)

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