. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
haegar_ch

Wer haftet für grob fahrlässige Beamtenfehler?

Jahrelang haben die Behörden einen fatalen Berechnungsfehler bei der Zulassung von Marderschreckgeräten verschwiegen. Als Folge sind Tinnitus und Schwerhörigkeit zu Volkskrankheiten geworden. Kinder trifft es am schlimmsten. Es werden immer mehr Kinder schwerhörig. Können die fehlbaren Beamten belangt werden, oder darf alles auf den Steuerzahler überwälzt werden?

http://www.schlossmatte.ch/siedlung/generation-hoerverlust.pdf


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (10)
06.08.2010, 22:34 Uhr
 
Th_W

Kannst Du denn nachweisen, dass da ein grob fahrlässiger Beamtenfehler vorliegt? Dafür ist die Story doch reichlich dünn!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
06.08.2010, 22:36 Uhr
 
StechusKaktus

Ein Berechnungsfehler bzw. die Nichtweitergabe von Infos fällt üblicherweise nicht unter die grob fahrlässigen Fehler. Du müsstest schon fast Vorsatz unterstellen können, um eine Chance auf Schadenersatz zu haben. Den sehe ich hier nicht, denn die Folgen konnten in der Form nicht vorhergesehen werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
07.08.2010, 06:26 Uhr
 
haegar_ch

Lieber Th_W. Die Story ist dünn, wenn du zu den 80% der Deutschen gehörst, die nicht unter Gehörproblemen leiden. Gehörst du zu der unbedeutenden Minderheit von den restlichen 20%, sieht es anders aus, Und in ganz Europa sind immer mehr Kinder betroffen. Hier die Zahlen von der Nonprofit Organisation Hear-it

http://german.hear-it.org/page.dsp?page=2513

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
07.08.2010, 12:21 Uhr
 
Th_W

Auf der von Dir verlinkten Seite steht nicht das geringste von einem Marderschreck sondern mehrmals, dass davon ausgegangen wird, dass die Schwerhörigkeit bei Kindern vom mp3-Playern etc. kommt oder es werden andere Ursachen genannt. Das ist auch, im Gegensatz zu Deiner Marderschreck-Story, plausibel!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
08.08.2010, 07:08 Uhr
 
haegar_ch

Es stimmt! Marderschreckgeräte werden nirgends genannt. Bei uns wird die Schuld auf die mp3-player und somit indirekt auf die Kinder geschoben. Eine Studie belegt, es sind nicht die mp3-player:

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/hoeren/hoerschaeden_aid_136321.html

Die Marderschreckgeräte haben viel mehr dB als die mp3-player, aber wir empfinden die mp3-player als lauter. Deshalb konnten uns die verantwortlichen Behörden so lange anlügen!

Nach einem Knalltrauma werden oft die Symptome Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit festgestellt. Einige Erwachsene klagen bei Marderschreckgeräten über Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. Und was findest du bei den Mosquitogeräten, mit denen man Kinder vertreiben wollte?

http://de.wikipedia.org/wiki/The_Mosquito

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
08.08.2010, 07:10 Uhr
 
haegar_ch

Richtig! Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit.

Dass die hohen Frequenzen von Marderschreck und Mosquito extrem viel gefährlicher sind als gewöhnlicher Lärm, gehört bei den Fachleuten zum Grundwissen. Auch die Symptome nach einem Knalltrauma.

Spätestens seit den Mosquitogeräten haben uns die Experten weltweit (!) bewusst angelogen. Hinter ihnen stehen recht finanzstarke Gruppen:

Marderschreckgeräte -> HNO-Ärzte, Hörgeräte, Psychopharmaka ...

Die Marderschreckgerätestory wird plausibel. Und wir sollten nicht warten, bis die Schwerhörigen von der unbedeutenden 20%% Minderheit plötzlich die Mehrheit bilden

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
09.08.2010, 18:40 Uhr
 
paule1964

Siehe § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch:

Nett, nicht? Da hat Vater Staat aber seine Diener voll abgesichert. Bei Vorsatz ist die Schadensersatzpflicht des Beamten klar, aber beweisen Sie dieses mal vor Gericht (incl. der gesamten Kausalkette, ob äquivalent oder adäquat).

Noch schöner ist ja, dass der Beamte bei (vom Anspruchsteller festzustellender und im Zweifel zu beweisender) Fahrlässigkeit nur dann haftet, wenn ansonsten keiner vor den Kadi gezerrt werden kann.

Da der Tinnitus selbst naturwissenschaftlich nicht zweifelsfrei zu beweisen ist , würde ich persönlich von einem Prozess (freiwillig werden die verbeamteten Brüder eh nicht zahlen) abraten, es sei denn, Sie wissen nicht wohin mit Ihrem Geld (Sachverständigengutachten über SV-Gutachten) oder Sie haben eine sehr verbraucherfreundliche Rechtsschutzversicherung (der Sie den Anspruch auch erst mal plausibel machen müssen, vgl. Ihre/die ARB).

Good luck!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.08.2010, 14:53 Uhr
 
haegar_ch

Ich glaube, es sieht nicht gut aus für die Beamten. Die Beamten der SUVA haben vor Gericht bewiesen, dass

a) die Frequenz für das Gehör keine Rolle spielt

b) es egal ist, ob die dB von einem Geräusch oder einzelnen Ton kommen ...

Ich glaube, es ist nicht schwer nachzuvollziehen, dass das Gehör sehr wohl frequenzabhängig ist und die Frequenz deshalb eine Rolle spielt. Auch ist eigentlich bekannt, dass ein einzelner Ton viel schädlicher ist als Lärm

http://www.roegelsnap.com/labelroegelsnap/audiotestcd.htm

Wenn Beamte sich als Experten ausgeben, dann sollten sie das mit Frequenz und Ton wissen. Die Gehörschädigungen bei den Kindern sind deshalb eher vorsätzlich, als grob fahrlässig in Kauf genommen worden.

Ja, und die Richter (auch Beamte) müssen irgendwann mal erklären, welches Argument sie davon überzeugte, dass das Gehör nicht Frequenz abhängig sei und wieso ein Messton nicht schädlicher sei als gewöhnlicher Lärm. Dies ging aus der Urteilsbegründung nicht hervor

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
04.09.2010, 15:43 Uhr
 
haegar_ch

Habe bei www.tinnitus.de mal zu erklären versucht, wieso die Marderschreckgeräte so schädlich sind. Sofort war "Experte" zur Stelle und hat komplizierte Erklärungen abgegeben. Meistens waren seine Antworten korrekt und hatten nichts mit der Sache zu tun. Hatten sie mal mit der Sache zu tun, waren sie falsch ...

Aber lest doch selber ;-)

http://www.tinnitus.de/showthread.php?3549-Leise-Töne-mit-tragischen-Folgen-–-Wie-Schwerhörigkeit-und-TT-Volkskrankheit-wurde

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
04.09.2010, 15:54 Uhr
 
Heraklit1970

Ihre fixe Idee, dass Beamte an Tinnitus bei Kindern schuld haben, scheint ja ziemlich wahnhaft zu sein. Könnte es sein, dass Sie noch anderen Verschwörungstheorien nachhängen?

Wie viele Marderschreckgeräte (die übrigens nicht ständig Töne von sich geben und zudem in einem für Menschen fast nicht hörbaren Frequenzbereich) wurden in Deutschland verkauft? Ich glaube, nicht genug um diese Geräte als Auslöser einer "Volkskrankheit" zu sein.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN