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lukatoni

Wer haftet, wenn auf einem nicht gestreuten Weg bei Glatteis etwas Wertvolles zu Bruch geht?


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ANTWORTEN (4)
20.09.2011, 15:00 Uhr
 
Alex64

Der für die Verkehrssicherheit Verantwortliche - also entweder Eigentümer oder von ihm Beauftragter.

Vorausgesetzt es handelt sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen Weg oder bei der betroffenen Person um einen Berechtigten.

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21.09.2011, 11:38 Uhr
 
PaulMannir

Im Normalfall muss die Haftpflichtversicherung des Weg Eigentümers für den Schaden aufkommen. Wenn es sich um eine öffentliche Straße/ Gehweg handelt, dann ist die jeweilige Stadt dafür verantwortlich. Leider sind die öffentlichen Wege meistens schlechter geräumt, als die privaten!

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24.09.2011, 22:25 Uhr
 
MöHansel

Wenn es ein privater Gehweg vor einem Haus war, dann ist der Eigentümer seiner Pflicht, zu räumen, nicht nachgekommen. Er bzw. seine Versicherung werden dann haften müssen. Wenn es aber plötzliches Glateis war oder es trotz Streuen glatt war, dann haftet er nicht.

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25.01.2012, 10:03 Uhr
 
Torben68

Wenn es sich um einen öffentlichen Weg handelt, der Hausbesitzer oder Anwohner bei dem es vor der Tür passiert ist.

Dieser muss den Weg streuen und von Schnee befreien und ist bei Nichtbeachtung schadensersatzpflichtig.

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