



Normalerweise der Buchhalter (beziehungsweise seine Berufshaftpflichtversicherung), vorausgesetzt, du kannst ihm den Fehler auch nachweisen.




Dazu müsstest du erstmal nachweisen, dass dir überhaupt ein Schaden entstanden ist!
Die Nachzahlung alleine ist kein Schaden! Die Steuern hättest du ja ohnehin zahlen müssen!
Da wären höchstens Mahngebühren oder sowas, aber ich glaube kaum, dass es sich lohnt deswegen vor Gericht zu ziehen.




Es kommt auf die Art der Fehler an. Meistens haftet aber der Steuerpflichtige - und muss natürlich die Nachzahlung tragen. Es ist daher sehr wichtig, dass man nachvollziehen kann, was der Buchhalter macht. Sich ganz einem Dienstleister anvertrauen sollte man nie.




Sowohl Buchhalter als auch Steuerberater sollten eine Haftpflichtversicherung haben. Bei Fehlern in der Berechnug oder offensichtlicher Falschberatung sollte diese entsprechend für den Schaden aufkommen. Ob jedoch eine Steuernachzahlung als Schaden angesehen wird, kann ich nicht sagen.




Ich denke, in erster Linie wirst Du oder derjenige, der den Buchhalter beauftragt hat, herhalten müssen. Dann im Nachhinein kannst Du über einen Anwalt versuchen, dass verloren gegangene Geld vom Buchhalter wieder zu holen. Allerdings musst Du ihm den Fehler auch nachweisen können.