



Prinzipiell ist jeder Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, für die der Arbeitgeber aufkommen muss. Sie kommt für alle Kosten auf, die in Folge eines Arbeitsunfalls entstehen. Auch der Hin- und Rückweg sind abgesichert, allerdings nur, wenn man keine Umwege macht, also zum Beispiel noch schnell einkaufen geht.