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Wer kann endgültig feststellen, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht und bis wohin kann man in die Revision gehen?


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ANTWORTEN (3)
28.11.2011, 08:18 Uhr
 
Yasggle01

Da werden mehrere Ärtzte mit beauftragt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird einen Experten schicken, dann gibt es verschiedene Ärzte, denen das Arbeitsamt vertraut usw. Revisionen sind nur möglich, wenn du verschiedene ärztliche Meinungen nachweisen kannst.

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30.11.2011, 16:00 Uhr
 
Nils Huber

Zuerst stellt der entsprechende Hausarzt den Krankenschein aus. Die nächste Stufe ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Auf bei einem Antrag auf Behinderung oder Pflege wird letzten Endes vom Medizinischen Dienst das abschließende Gutachten durchgeführt.

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16.12.2011, 19:56 Uhr
 
Irmscher_MSX

In der Regel wird ein Amtsarzt zweifelsfrei die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Das Aufsuchen eines Amtsarztes ist jedoch keine Pflicht, weshalb auch eine normale Bescheinigung des behandelnden Arztes ausreichend ist. Sollte die Kündigung unwirksam sein, sollte man immer in Revision gehen.

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